Die Anforderungen der GoBD einfach erfüllen
Dokumente zu jeder Zeit sicher verwalten und aufbewahren – mit dem DMS für kleine Unternehmen.
Steuerrelevante Dokumente unterliegen strengen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten. Wenn Sie diese Unterlagen einmal elektronisch erstellt haben, müssen Sie sie auch zwingend elektronisch aufbewahren. Es genügt nicht, diese lediglich auszudrucken und in Papierform aufzubewahren – weil dabei lediglich eine Kopie der Dokumente erstellt wird.
d.velop documents light besitzt eine Software-Bescheinigung nach IDW PS880. Damit ist bestätigt, dass bei korrekter Anwendung Dokumente mit d.velop documents light revisionssicher online abgelegt werden können.
Das GoBD-konforme Dokumentenarchiv auf Knopfdruck.
Speichern, verwalten und bearbeiten Sie Ihre steuerrelevanten elektronischen Geschäftsdokumente GoBD-konform mit d.velop documents light.
15,00 €*
inkl. 50 GB, Revisionssicherheit, Versionierung, Volltextsuche und Klassifizierung.
* Preis/Monat pro Benutzer bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
Kürzere Laufzeiten sind ebenfalls möglich.
Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Funktionen im Überblick
Dokumente mit d.velop documents light revisionssicher aufbewahren.
So einfach geht’s.
Dokumente oder Ordner auswählen
An Kunden ausgehändigte Dokumente müssen während der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist immer in genau der Form vorliegen, in der sie erstellt wurden – also im originalen Zustand und im Ursprungsformat. Wird dies versäumt, kann das kostspielige Folgen bei der Steuerprüfung haben.
Sie entscheiden, welche Dokumente oder Ordner revisionssicher und somit GoBD-konform archiviert werden.
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist festlegen
In d.velop documents light können Sie Ihre ausgewählten Daten als revisionssicher markieren. Das heißt: Wenn Sie einmal ein Datum gesetzt haben, können Sie:
- Das Dokument / den Ordner bis zum Ablauf des Datums nicht mehr verändern.
- Das Datum der Aufbewahrungsfrist nicht verändern.
- Die Eigenschaft „Revisionssicherheit“ selbst auch nicht löschen.
Nachträgliche Änderungen protokollieren
Bei Datenänderungen (z. B. der Adresse) dürfen die Rechnungen geändert und neu ausgedruckt werden. Allerdings muss der Grund für die Korrekturen protokolliert werden. Beide Versionen – die alte und die neue – müssen genau so vorliegen, wie sie gedruckt wurden.
Zu den Merkmalen des Dokumentenmanagements in d.velop documents light gehört die Funktion der Versionierung. Die Versionierung erlaubt Ihnen, von einem Dokument verschiedene Versionen unterhalb eines Dokumenteintrages zu verwalten.
Der spezielle Upload-Dialog gibt nun die Möglichkeit, ein Dokument hochzuladen und einen Kommentar dazu abzugeben. Dadurch können Sie die unterschiedlichen Versionen der Unterlagen ganz einfach protokollieren und nachvollziehbar machen.
d.velop documents light steht Ihnen sofort auf folgenden Wegen zur Verfügung
Web
d.velop documents light ist per Weblink über jeden gängigen Browser erreichbar.
iOS und Android
Mit der iOS oder Android App können Sie auch von unterwegs Ihre Dokumente verwalten.
Windows sync
Der Windows-Konnektor synchronisiert Dateien automatisch mit Ihrem Windows-PC.
Noch mehr Möglichkeiten:
Clevere Erweiterungen für d.velop documents light
Eingangsrechnungen von über tausenden Portalen automatisch importieren
Nutzen Sie die Schnittstellen zu GetMyInvoices oder dem invoicefetcher® zur automatischen Rechnungsabholung von über tausenden Portalen und automatisieren Sie Ihre Buchhaltung im Handumdrehen.
Revisionssichere Ablage von E-Mails
Per E-Mail versendete Dokumente (z. B. als PDF-Datei im Anhang) müssen ebenfalls archiviert werden. Die E-Mail dient hier nur als „Briefumschlag“, weil sie gelöscht werden kann. Bei der elektronischen Dokumentenarchivierung sind keine weiteren Änderungen zugelassen. Nutzen Sie deshalb ganz unkompliziert unsere Microsoft Outlook Integration und legen Sie einzelne E-Mails – inklusive der Anhänge – direkt in d.velop documents light ab.
Auf Wunsch auch revisionssicher!
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine „RAMP-UP“ Version. Bei einer „RAMP-UP“ Version handelt es sich um eine Vorabversion, die noch keinem freigegebenen Produkt entspricht. Daher besteht auch kein offizieller Supportanspruch. Für den Umgang mit der „RAMP-UP“ Software sind folgende Dinge zu beachten: der Rechner, auf dem die Software installiert wird, darf nicht zu einem produktiven System gehören. Des Weiteren darf die Software nicht an Dritte weitergegeben werden.
Worauf warten? Noch heute starten!
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