Textform nach § 126b BGB: So sieht die digitale Unterschrift in Textform aus

Veröffentlicht 27.06.2024

Mark Kesselmann Product Marketing Manager d.velop

Beitragsbild Textform

Im Zeitalter der Digitalisierung nimmt die Bedeutung der „Unterschrift in Textform“ und der „126b BGB Textform“ kontinuierlich zu. Die Anforderungen und Möglichkeiten, die sich aus dem § 126b BGB ergeben, revolutionieren die Art und Weise, wie rechtliche Dokumente und Verträge abgeschlossen werden. Diese Entwicklung spiegelt nicht nur den fortschrittlichen Umgang mit rechtlichen Erklärungen im digitalen Kontext wider, sondern ermöglicht auch eine effizientere, sicherere und nachhaltigere Geschäftspraxis. In diesem Artikel untersuchen wir, wie die digitale Unterschrift in Textform genau aussieht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen sie erfüllt und welche Vorteile sie für den modernen Geschäftsverkehr bietet. Tauche mit uns ein in die Welt der digitalen Dokumentation und entdecke, wie die Unterschrift in Textform unter § 126b BGB die Brücke zwischen Tradition und digitaler Innovation schlägt.

Was ist die gesetzliche Textform nach § 126b BGB?

Die gesetzliche Textform nach § 126b BGB ist ein zentrales Element im deutschen Vertragsrecht, das die Art und Weise der Kommunikation zwischen Vertragsparteien regelt. Dieser Paragraph definiert die Anforderungen an die Textform als gesetzliche Formvorschrift und stellt sicher, dass elektronische Dokumente oder Nachrichten als rechtsverbindliche Kommunikationsmittel anerkannt werden.

Im Kern besagt § 126b BGB, dass eine Erklärung in Textform abgegeben wird, wenn sie in einer Urkunde oder in einer anderen zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgefasst ist. Das bedeutet, dass die Erklärung so festgehalten werden muss, dass sie über einen angemessenen Zeitraum zugänglich ist und der Person, von der sie ausgeht, logisch zugeordnet werden kann. Im Gegensatz zur Schriftform, die eine eigenhändige Unterschrift erfordert, verlangt die Textform keine derartige Unterschrift. Dies macht sie besonders geeignet für den digitalen Verkehr, wie E-Mails, SMS oder andere elektronische Dokumente.

Die gesetzliche Textform nach § 126b BGB findet breite Anwendung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere dort, wo schnelle und unkomplizierte Kommunikationswege gefordert sind. Hier trägt sie dazu bei, die Transparenz zu erhöhen und Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen, indem sie eine nachvollziehbare und überprüfbare Form der Kommunikation vorschreibt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 126b Textform

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

  1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
  2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

Die Einführung der Textform soll die Flexibilität und Effizienz in der digitalen Kommunikation erhöhen. Sie ermöglicht es, Verträge und rechtlich relevante Erklärungen einfacher und schneller auszutauschen, als dies mit der traditionellen Schriftform der Fall war. Gleichzeitig setzt sie bestimmte Mindeststandards, wie die Notwendigkeit der Namensnennung und der dauerhaften Wiedergabefähigkeit. Die Einführung der Textform in das BGB spiegelt die Anpassung des Gesetzgebers an die fortschreitende Digitalisierung und die veränderten Kommunikationswege wider. Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies eine Erleichterung bei der Abwicklung von Geschäftsprozessen, da viele Vorgänge, die früher einer Schriftform bedurften, nun in Textform abgewickelt werden können.

Welche Voraussetzungen muss die gesetzliche Textform nach § 125b BGB erfüllen?

Um die gesetzlichen Anforderungen der Textform zu erfüllen, müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Diese sind im Vergleich zu anderen Formvorschriften sehr niedrig und können direkt aus der Definition entnommen werden:

Dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen

Eine der grundlegenden Anforderungen an die Textform ist, dass die Erklärung in einer Weise festgehalten wird, die eine dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen ermöglicht. Dies bedeutet, dass die Information so gespeichert werden muss, dass sie über einen angemessenen Zeitraum hinweg zugänglich und lesbar bleibt. Digitale Dokumente, E-Mails und SMS sind gängige Beispiele, die diese Anforderung erfüllen.

Logische Zuordnung des Erklärenden

Für die Erfüllung der Textform nach § 126b BGB ist es zudem erforderlich, dass der Erklärende logisch zugeordnet ist. Dies dient dazu, die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Urheberschaft nachvollziehbar ist. Eine einfache Nennung des Namens am Ende des Dokuments oder der Nachricht reicht im Normalfall aus, um diese Anforderung zu erfüllen.

Beispiele für die gesetzliche Textform sind:

  • E-Mail-Signatur
  • SMS oder andere Nachrichtendienste
  • Eingescannte Unterschriftenbilder, z.B. auf PDF-Dokumenten
  • Einfache elektronische Signatur nach eIDAS

Wie grenzen sich Schriftform und Textform voneinander ab?

Im deutschen Recht sind zwei Formvorschriften von zentraler Bedeutung: die Schriftform und die Textform. Beide Formen spielen in rechtlichen und geschäftlichen Transaktionen eine wichtige Rolle, doch es gibt wesentliche Unterschiede zwischen ihnen. Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Abgrenzung von Schriftform und Textform.

Die Schriftform nach § 126 BGB, verlangt, dass eine Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben und von der handzeichnenden Person eigenhändig durch Namensunterschrift oder notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet wird. Dies soll die Echtheit der Erklärung gewährleisten und vor übereilten Entscheidungen schützen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 126 Schriftform

  1. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
  2. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
  3. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
  4. Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Wesentliche Unterschiede der Schriftform zur Textform

  • Sicherheit: Die Schriftform ist durch Ihre höheren Anforderungen sicherer als die Textform.
  • Unterschrift: Der auffälligste Unterschied liegt in der Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift bei der Schriftform, während die Textform eine solche nicht erfordert.
  • Medium: Die Schriftform setzt einen physischen Datenträger voraus – üblicherweise Papier –, die Textform hingegen ist medienunabhängig und kann somit auch rein digitale Dokumente umfassen.
  • Dauerhaftigkeit und Zugänglichkeit: Beide Formen verlangen eine dauerhafte Festhaltung der Erklärung, allerdings erleichtert die Textform den Zugang und die Speicherung durch digitale Mittel.

Die digitale Unterschrift in Textform entspricht der einfachen elektronischen Signatur nach eIDAS

Digitale Unterschriften werden im Europäischen Wirtschaftsraum durch die eIDAS-Verordnung geregelt. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Signaturarten: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur. Die Unterschrift in Textform nach § 126b BGB entspricht der einfachen elektronischen Signatur nach eIDAS. Diese wird in der eIDAS-Verordnung in Artikel 3 Nr. 10 wie folgt definiert:

Definition: Einfache elektronische Signatur nach eIDAS

„Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder mit ihnen logisch verknüpft sind und die vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden.“ (Artikel 3 Nr. 10 eIDAS-VO)

Durch die Definition wird deutlich, dass die Voraussetzungen der einfachen elektronischen Signatur und der Textform übereinstimmen. Mithilfe einer elektronischen Signatur Software können alle Signaturarten nach eIDAS, und damit auch die gesetzliche Textform, gebündelt organisiert werden.

Einsteiger-Guide: Die digitale Unterschrift für sichere Geschäftsdokumente

Welche Vorteile bietet die digitale Unterschrift in Textform?

Die digitale Unterschrift in Textform bietet zahlreiche Vorteile, die traditionelle Unterschriftprozesse in den Schatten stellen. Von der Effizienzsteigerung über Kosteneinsparungen hin zu Umweltfreundlichkeit und erhöhter Sicherheit:

Effizienzsteigerung

Die Verwendung einer Unterschrift in Textform führt zu einer deutlichen Effizienzsteigerung im Vergleich zu traditionellen Unterschriftprozessen. Dokumente können in Sekundenschnelle elektronisch versendet und unterzeichnet zurückgesendet werden, was den Zeitbedarf für den Versand und die Bearbeitung physischer Dokumente eliminiert. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die mit Partnern oder Kunden auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, da es den Abschluss von Verträgen erheblich beschleunigt.

Kostenersparnis

Die Digitalisierung der Unterschriftenprozesse trägt auch zu einer erheblichen Kostenersparnis bei. Die Einsparungen ergeben sich aus dem reduzierten Bedarf an Papier, Druck, Porto und Archivierung. Unternehmen können diese Einsparungen nutzen, um in andere Bereiche zu investieren oder ihre Preismodelle wettbewerbsfähiger zu gestalten.

Umweltfreundlichkeit

Der Übergang zur digitalen Unterschrift unterstützt Unternehmen bei der Verfolgung ihrer Nachhaltigkeitsziele. Durch die Verringerung des Papierverbrauchs und der damit verbundenen Logistik (z.B. Transport von Dokumenten) tragen Unternehmen zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks bei.

Die Unterschrift in Textform bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die von Effizienzsteigerung und Kostenersparnis bis hin zu erhöhter Sicherheit und Beitrag zum Umweltschutz reichen. In einer immer stärker vernetzten und digitalisierten Welt stellt sie eine wesentliche Komponente für die moderne Geschäftsabwicklung dar. Unternehmen, die diese Technologie adoptieren, positionieren sich als zukunftsorientiert und verbessern gleichzeitig ihre operative Effizienz.

Darum lohnt sich eine Software für die digitale Unterschrift in Textform

Unternehmen und Einzelpersonen suchen ständig nach Wegen, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne dabei Sicherheit und Compliance zu vernachlässigen. Eine Software für die digitale Unterschrift in Textform bietet genau das: Eine schnelle, sichere und gesetzeskonforme Methode, Dokumente zu unterzeichnen und zu verarbeiten. Dieses Kapitel erörtert, warum sich die Investition in eine solche Software lohnt, mit einem Fokus auf das Keyword „Unterschrift in Textform“.

Beschleunigung von Geschäftsprozessen

Die Nutzung einer Software für digitale Unterschriften in Textform trägt maßgeblich zur Beschleunigung von Geschäftsprozessen bei. Verträge, Vereinbarungen und andere Dokumente können in Echtzeit unterzeichnet und versendet werden, was die Notwendigkeit physischer Treffen oder postalischer Sendungen eliminiert. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Ressourcen, und ermöglicht es Unternehmen, schneller auf Marktveränderungen zu reagieren.

Nutzerfreundlichkeit als entscheidender Faktor

Ein weiterer wesentlicher Vorteil einer Software für die digitale Unterschrift in Textform ist deren Nutzerfreundlichkeit. Die intuitive Gestaltung solcher Softwarelösungen ermöglicht es auch technisch weniger versierten Benutzer:innen, den Prozess der digitalen Unterzeichnung ohne umfangreiche Einarbeitungszeit zu meistern. Hier sind einige Aspekte der Nutzerfreundlichkeit, die besonders hervorzuheben sind:

  • Einfache Integration: Moderne Softwarelösungen für digitale Unterschriften lassen sich nahtlos in bestehende Systeme und Arbeitsabläufe integrieren. Dies erleichtert den Übergang von traditionellen zu digitalen Prozessen und minimiert Störungen im täglichen Geschäftsbetrieb.
  • Benutzerfreundliche Oberfläche: Die Entwickler solcher Software achten darauf, dass die Benutzeroberflächen klar, verständlich und leicht navigierbar sind. Ein intuitives Design ermöglicht es den Nutzer:innen, schnell und effizient die gewünschten Aktionen durchzuführen, was die Akzeptanzrate innerhalb einer Organisation erhöht.
  • Zugänglichkeit: Eine Software für digitale Unterschriften ist in der Regel über verschiedene Geräte und Plattformen hinweg zugänglich, was den Nutzer:innen die Freiheit gibt, Dokumente auf dem Gerät ihrer Wahl zu unterzeichnen. Ob über einen Desktop-Computer, ein Tablet oder ein Smartphone, die Flexibilität und Zugänglichkeit verbessern das Benutzererlebnis erheblich.
  • Anleitungen und Support: d.velop sign bietet umfangreiche Ressourcen wie Tutorials, FAQs und Kundensupport. Diese Ressourcen sind darauf ausgerichtet, den Nutzer:innen bei der Bewältigung etwaiger Herausforderungen zur Seite zu stehen und eine reibungslose Nutzungserfahrung zu gewährleisten.
  • Personalisierung: Die Möglichkeit, die Software an spezifische Bedürfnisse anzupassen, erhöht nicht nur die Effizienz, sondern auch die Zufriedenheit der Nutzer:innen. Personalisierbare Vorlagen und Einstellungen ermöglichen es, wiederkehrende Prozesse zu automatisieren und so den Arbeitsaufwand weiter zu reduzieren.

Die Nutzerfreundlichkeit einer Software für die digitale Unterschrift in Textform ist somit ein Schlüsselaspekt, der die Effizienz und Produktivität innerhalb einer Organisation maßgeblich steigert. Durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Vorlieben der Endnutzer:innen tragen diese Lösungen dazu bei, die digitale Transformation in Unternehmen voranzutreiben und gleichzeitig eine hohe Benutzerakzeptanz zu sichern.

💻Digitale Unterschrift kostenlos testen

Lerne die zahlreichen Möglichkeiten und Funktionen der digitalen Unterschrift kennen. Mit unserer Testphase hast du die Chance, deine ersten Dokumente digital zu unterschreiben und erste Erfolge einzusammeln.

Fazit zur digitalen Unterschrift in Textform nach § 126b BGB

Abschließend verdeutlicht der § 126b BGB die moderne Relevanz und die Anpassung des rechtlichen Rahmens an die digitalen Anforderungen der heutigen Zeit, insbesondere durch die Anerkennung der Unterschrift in Textform. Diese Form der Unterschrift ermöglicht eine schnelle, effiziente und sichere Art der Dokumentenverarbeitung und -unterzeichnung, die für Unternehmen und Einzelpersonen gleichermaßen von Vorteil ist. Die digitale Unterschrift in Textform steht somit symbolisch für den Fortschritt in der digitalen Kommunikation und Transaktionsabwicklung, erleichtert den Geschäftsverkehr erheblich und unterstützt nachhaltige Praktiken durch die Reduzierung des Papierverbrauchs. Kurz gesagt, die Unterschrift in Textform unter § 126b BGB ist ein entscheidender Schritt hin zu einer effizienteren und digital integrierten Zukunft, der die Brücke zwischen rechtlicher Notwendigkeit und technologischer Innovation schlägt.