Bereits vor einiger Zeit haben wir über die Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter berichtet und über die großzügigeren Abschreibungsmöglichkeiten von Soft- und Hardware aufgeklärt, die damit einhergehen und bei Unternehmer:innen zu Steuereinsparungen führen. Die Gesetzesänderung – initiiert von Bund und Ländern – wurden nicht zuletzt deshalb beschlossen, um im Rahmen der Pandemie „schnelle“ Erleichterungen für die Wirtschaft zu schaffen. Gleichzeitig trägt die Maßnahme dazu bei ortsunabhängiges und kollaboratives Arbeiten in deutschen Unternehmen zu ermöglichen, zu gewährleisten und voranzutreiben.
Doch damit nicht genug! Es gibt weitere spannende Möglichkeiten als Unternehmer:in von staatlichen Initiativen zu profitieren und die Digitalisierung im eigenen Unternehmen voranzubringen. Eine davon heißt MID-Invest, existiert seit dem 12.07.2021 und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen.
Was ist MID-Invest?
Ein weiteres Förderprogramm (neben den bereits bestehenden Gutscheinvarianten MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), welches die erstmaligen Investitionen in Hard- und Software unterstützt. Heißt konkret: KMUs können für die erstmalige Investitionen in Hard- und Software sowie die fachmännische Implementierung, Installation und Einweisung Fördergelder beantragen und erhalten. Das Ganze nennt sich vollständig „Mittelstand Innovativ & Digital“ MID-Invest, ist ein Teilprojekt des bekannten Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital und wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) ins Leben gerufen.
Die Förderung richtet sich durch spezifische Fördervoraussetzungen explizit an kleine und mittelständische Unternehmen, die in NRW ansässig sind. Die Branchenzugehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
Welche Ziele verfolgt Mittelstand Innovativ & Digital?
In der Bekanntmachung des Förderprogramms MID-Invest heißt es im Wortlaut, man verfolgt folgende übergeordneten Ziele:
- Anregung zu mehr Investitionen im Bereich der digitalen Technologien, um die Folgen der Krise zu überwinden
- Verbesserung der Digitalisierung und IT-Sicherheit der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle der geförderten Unternehmen
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit durch den erreichten digitalen Fortschritt im Betrieb
Wer als KMU beispielswiese plant in ein Dokumentenmanagement-System oder ein digitales Signaturverfahren zu investieren, wird ergo mit großzügigen Fördersummen bezuschusst. Was man dafür tun muss?
Sich lediglich in den Lostopf werfen lassen!
Das Wichtigste zu MID-Invest im Überblick
Wer kann MID INVEST beantragen?
MID-Invest können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
Das Teilprogramm MID-Invest darf jedoch nur einmal pro Unternehmen in Anspruch genommen werden. Soloselbstständige sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Information zur Differenzierung sowie einen Leitfaden zur Definition von KMU hält das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union auf seiner Website bereit.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Summe liegt laut eigener Auskunft des MID zwischen 4.000 bis maximal 25.000 Euro.
Was wird gefördert?
Folgende Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Hard- und Software wird gefördert:
- Spezifische Branchensoftwarelösungen zur Prozessdigitalisierung
- Buchhaltungssoftware mit Anbindung an weitere Unternehmensprozesse, Unterstützung bei der Digitalisierung des Workflows
- Customer-Relationship-Management (CRM)
- Einsatz von Chatbots zur Stärkung der digitalen Beratung und Kundenorientierung
- Waren- und Lagerwirtschaftssysteme und deren Vernetzung zur Weiterverarbeitung von bspw. Kassendaten
- Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) mit Anbindung an weitere Unternehmensprozesse
- Enterprise-Resource-Planning (ERP)
- Funkboniersysteme (Hard- und Software) zur Weiterverarbeitung der Bestelldaten
- Integrationssoftware-Lösungen zur Vernetzung von Anwendungen und Systemen
- Sensoren/Aktoren/Spezialscanner zur lückenlosen Digitalisierung und Optimierung der internen Unternehmensprozesse (z. B. Bau-Vermessung, RFID Chips, Dentalscanner etc. einschließlich zugehöriger Steuerungs- und Regelungstechnik/-Software)
- Virtual und Augmented Reality Lösungen (Hard- und Software)
- Anlagen, Maschinen und Geräte zur lückenlosen Digitalisierung und digitalen Optimierung der internen Unternehmens-/Produktionsprozesse (z. B. fahrerlose Transportsysteme, Mensch-Roboter-Kollaboration (Cobots), Additive Manufacturing (3D-Druck), CNC-Maschinen, einschließlich zugehöriger Steuerungs- und Regelungstechnik/-Software)
- Penetrationstest zur Bestimmung von IT-Sicherheitslücken
- Firewall (Hard- und Software) zur IT-Sicherheit
- Virenschutzsoftware in Verbindung mit einem Penetrationstest
- Sicherheits-Managementsystem (ISMS) soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird und der Dienstleister von der DAkkS anerkannt ist
- Digitaler Identitätsnachweis (z.B. digitale Unterschrift zur sicheren Kommunikation)
- Mobile Device Management Systems zur Erhöhung der Datensicherheit
- Integrationssoftware-Lösungen zur Vernetzung von Anwendungen und Systemen (SaaS-Lösungen)
Was gilt es zu beachten?
- Systemservice- und Lizenzgebühren (z. B. Nutzung von cloudgestützter Software (SaaS)), Wartung, und Leasing sind für 12 Monate im Rahmen der oben genannten Investitionen förderfähig.
- Nur die Erstbeschaffung bzw. entsprechende Lizenzen der gelisteten IT-Hard- und Software sind förderfähig. Eine Kombination mehrerer Investitionen ist möglich, sofern diese über einen Anbieter bezogen werden.
- Die Auswahl des Zulieferers/Dienstleisters ist frei.
Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen etc..
Wie werden die Fördermittel bereitgestellt?
Nach dem Ausgabenerstattungsverfahren. Was das bedeutet? Dass das das Unternehmen zunächst in Vorleistung geht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt zeitnah und mit korrektem Nachweis [Kopie der Rechnung des Verkäufers + Buchungsbelege (Kontoauszüge)] nach der Prüfung in einer Summe. Somit erhalten die Unternehmen die Fördersumme erst nach der Investition.
Die Investition muss nach dem Erhalt der Zusage innerhalb von sechs Monaten getätigt und bezahlt werden. Dieser Zeitraum darf nicht überschritten werden. Bei Anträgen, die ab dem 01.01.2022 eingehen, beträgt dieser Zeitraum lediglich drei Monate.
Wie kann man sich bewerben?
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt:
- Losverfahren
- Antragstellung
Registrierung und Teilnahme am Losverfahren sowie anschließende Antragsstellung sind ausschließlich online möglich.
Die Bewerbung für das Förderprogramm MID-Invest ist kinderleicht. Um am monatlichen algorithmus-basierten zufälligen Losverfahren und der darauffolgenden Antragstellung für die Förderung teilnehmen zu können, ist eine einmalige Registrierung und das Anlegen eines Profils erforderlich.
Im ersten Schritt, dem monatlichen Losverfahren, wird das verfügbare Antragskontingent unter allen registrierten Teilnehmer:innen vergeben. Den mithilfe des Losverfahren bestätigten Unternehmen werden personalisierte Zugangsdaten zugeteilt.
Ein Hinweis: Der Erwerb der individuellen Zugangsdaten beschreibt nicht die automatische Förderzusage.
Im zweiten Schritt – dem der Antragstellung – haben die bestätigten Unternehmen die Möglichkeit innerhalb der nächsten 28 Tage einen Förderantrag zu stellen. Im Anschluss muss nur noch die unterschriebene und eingescannte „abschließende Erklärung zur Antragsstellung MID-Invest“ im Online-Portal hochgeladen werden.
Das Gute für alle mit weniger Losglück: Nicht ausgewählte Unternehmen können im kommenden Monat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Checkliste für die Teilnahme am MID-Invest
- Registrierung im Förderportal
- Eigenständige Bestätigung der Teilnahme am Losverfahren
- Teilnahme am Losverfahren
- Das Unternehmen erhält Zusage im Losverfahren für die Antragsstellung
- Antragstellung im Förderportal
- Das Unternehmen empfangt die Zusage für die Förderung (MID-Invest)
- Das Unternehmen tätigt die Investition der entsprechende Hard-/Software
- Nachträglicher Erhalt der vorab definierten Fördersumme
Bis wann kann man sich bewerben?
Die Ziehung erfolgt stets monatlich. Die nächste Ziehung findet am 1. September statt. Die genauen Termine werden im Förderportal veröffentlicht. Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm „Mid-Invest“ 30 Mio. Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung, somit beträgt die Laufzeit des Förderprogrammes etwa ein Jahr.
In 30 Minuten zum Dokumentenmanagement-System