In diesem Beitrag erhältst Du einen Überblick über die verschiedenen Vertragsarten in Deutschland. Sie alle haben ihre Berechtigung und das Gesetz schreibt sogar für viele Vertragsarten eine Form vor (BGB §125). Welche das sind und was es zu beachten gilt, haben wir für Dich zusammengefasst.
Grundlage: Was ist ein Vertrag?
Ein Vertrag ist eine Einigung oder Abmachung zwischen mindestens zwei Personen oder Parteien. Der Vertrag beinhaltet die zu erfüllenden Pflichten und muss mit der Willenserklärung beider Parteien besiegelt werden. Die im Vertrag festgehaltenen Hauptpflichten definieren den Vertrag und dienen somit als Abgrenzung zu anderen Verträgen (Kaufvertrag, Mietvertrag, etc.).
Die Formfreiheit von Verträgen
In Deutschland gilt bei Verträgen grundsätzlich die Formfreiheit. Das bedeutet, dass Verträge beispielsweise nicht zwingend auf Papier geschrieben oder in einem besonderen digitalen Format abgespeichert werden müssen.
Im Geschäftsalltag sieht das natürlich anders aus. Die verschiedenen Arten von Verträgen sind hier meist in Papier- oder digitaler Form abgebildet. Allein um sich rechtlich abzusichern. Trotz der Formfreiheit gibt es einige Vertragsarten, welche eine genaue Form vorschreiben oder sogar beurkundet werden müssen.
Vertragsarten in Deutschland nach BGB
Es gibt verschiedene Vertragsarten in Deutschland, die im 2. Buch des BGB geregelt sind. Hier einige Beispiele:
- Kaufvertrag (BGB §433)
- Darlehensvertrag (BGB §488)
- Mietvertrag (BGB §535)
- Leihvertrag (BGB §598)
- Dienstvertrag (BGB §611)
- Arbeitsvertrag (BGB §611a)
- Werkvertrag (BGB §631)
- Maklervertrag (BGB Titel 10)
- Sachdarlehensvertrag (BGB §607)
- Pachtvertrag (BGB §581)
- Bürgschaftsvertrag (BGB §765)
- Gesellschaftsvertrag (BGB §705)
- Geschäftsbesorgungsvertrag (BGB §675)
Typische und gemischte Vertragsarten / Vertragstypen
Typischer Vertrag
Verträge, die gesetzlich geregelt sind, werden als „typische Verträge“ bezeichnet. Jeder der oben genannte Verträge ist ein solcher typischer Vertrag. Der Gesetzgeber hat spezielle Hauptpflichten für jede Art von Verträgen festgelegt.
Gemischter Vertrag
Ein gemischter Vertrag setzt sich aus mehreren typischen Vertragsarten zusammen. Da es in Deutschland die Vertragsfreiheit gibt, ist es möglich, dass die Vertragsparteien frei in der Gestaltung des Inhalts sind und somit Pflichten mehrerer Verträge miteinander zu vermischen. Ein so entstandener Vertrag wird als einheitliches Ganzes angesehen und kann im Streitfall nicht auf seine einzelnen Bestandteile zerlegt werden.
Verträge wollen digitalisiert werden
Im Zentrum unseres Tuns stehen Verträge. Jedes Unternehmen hat Verträge und sie bilden die Grundlage für die Arbeit. Verträge sind mit die wichtigsten Dokumente im Unternehmen.
Anwendungsfälle eines digitalen Vertragsmanagements
Das d.velop Vertragsmanagement ermöglicht die Arbeit mit Verträgen und bildet die wichtigsten Anwendungsfälle ab. Und welche sind das?
- Es geht um Sicherheit. Ich möchte Verträge nicht verlieren und jederzeit auf die Verträge zugreifen können. Hierzu kommt vor dem Hintergrund von Corona natürlich der standortübergreifende Zugriff.
- Darüber hinaus möchten Anwender häufig den Überblick über eine Vielzahl von Verträgen bekommen. Welche Verträge gibt es? Wo können Synergien geschaffen werden? Neue Verträge sind aufwändig in der Erstellung. Wir helfen dabei, dass die Erstellung beschleunigt wird.
Standardisierte Vertragsarten im digitalen Vertragsmanagement
Mit dem digitalen Vertragsmanagement von d.velop können Standardvertragstypen eingerichtet werden. Die Standardvertragstypen bestehen aus einer Bezeichnung und einer vorbereiteten Menge an Eigenschaften, die im Rahmen der Vertragsdetails erfasst werden können. Folgende Vertragsarten werden im Standard zur Verfügung gestellt:
- Dienstleistungsvertrag
- Kundenvertrag
- Leasingvertrag
- Lieferantenvertrag
- Mietvertrag
- Versicherungsvertrag
- Wartungsvertrag
Diese Basis hilft Dir bereits einen transparenten Überblick über Deinen Vertragsbestand zu bekommen. Denn ein Vertrag steht nicht für sich allein. Er ist zumeist der Beginn einer Geschäftsbeziehung.
Projektguide Vertragsmanagement | In 3 Schritten zum Erfolg (Analyse, Einführung und Etablierung)