Die digitale Unterschrift erfreut sich im Zuge der digitalen Transformation einer immer größeren Beliebtheit im Geschäftsalltag. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, sich im Voraus mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften auseinanderzusetzen, die diese Technologie umgeben. In diesem Zusammenhang treffen Verantwortliche bei der Recherche häufig noch auf das deutsche Signaturgesetz. Aber was ist das Signaturgesetz überhaupt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten heute wirklich für den Einsatz von elektronischen Signaturen?
Signaturgesetz: Hintergrund und Zweck
Das Signaturgesetz (SigG) war ein rechtlicher Rahmen, der die Verwendung von elektronischen Signaturen in Deutschland regelte. Es wurde eingeführt, um die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von elektronischen Dokumenten und Kommunikationen zu gewährleisten.
Gemäß dem Signaturgesetz wurde eine elektronische Signatur als eine elektronische Methode definiert, mit der die Identität des Absenders eines Dokuments bestätigt werden kann und die Integrität des Dokuments gewährleistet wird. Diese elektronische Signatur hatte rechtliche Gültigkeit und konnte daher für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel Vertragsabschlüsse, Behördengänge oder die Kommunikation mit Unternehmen. Das Signaturgesetz legte dabei die Anforderungen fest, die eine elektronische Signatur erfüllen muss, um als rechtsgültig zu gelten. Das Problem: die Regelungen galten ausschließlich in Deutschland. Wie sollten also Dokumente im internationalen Kontext digital unterschrieben werden?
Signaturgesetz: Ablösung durch die europäische eIDAS-Verordnung
Mit der Einführung der europäischen eIDAS-Verordnung wurde das Signaturgesetz (SigG) in Deutschland abgelöst. Die eIDAS-Verordnung, die 2014 in Kraft trat, hat das Ziel, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union (EU) zu schaffen.
Die eIDAS-Verordnung bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich, die das Vertrauen in elektronische Transaktionen stärken sollen. Ein wichtiger Aspekt der Verordnung betrifft die elektronische Signatur. Sie definiert verschiedene Arten von elektronischen Signaturen, darunter die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur, und legt fest, dass diese in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich anerkannt werden müssen.
Das EU-Signaturrecht einfach erklärt. Ein Rechtsanwalt für Signaturrecht klärt auf.
Signaturgesetz ade: So findet die eIDAS-Verordnung Anwendung in der Praxis
Die Einführung der eIDAS-Verordnung als Nachfolger des Signaturgesetzes hat einen regelrechten Boom bei der Nutzung von elektronischen Signaturen ausgelöst. Durch die einheitlichen Regelungen und die rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten bietet die eIDAS-Verordnung eine solide Grundlage für den Einsatz von elektronischen Signaturen. Unternehmen und Einzelpersonen können nun elektronische Signaturen verwenden, um Verträge abzuschließen, Dokumente zu signieren und rechtsgültige Transaktionen durchzuführen, sowohl innerhalb ihres eigenen Landes als auch grenzüberschreitend in der gesamten EU.
Folglich kann das große Potenzial der E-Signatur im Arbeitsalltag endlich voll ausgeschöpft werden. Unternehmen sparen immense Papier-, Druck- und Versandkosten, können natürliche Ressourcen in besonderem Maße schonen und Prozesszeiten minimieren.
Abschließend stellt sich die Frage, welche Eigenschaften eine E-Signatur-Software erfüllen sollte, damit Unternehmen bestmöglich von dem neuen Rechtsrahmen profitieren können:
- eIDAS-Konformität: „Das Erbe des Signaturgesetzes“ ist die Grundvoraussetzung für den Einsatz der E-Signatur im Geschäftsalltag.
- DSGVO-Konformität: Die eigene Unterschrift ist ein emotionales Thema, das es verdient hat, mit den strengsten Anforderungen an den modernen Datenschutz anzugehen.
- Alle Signaturlevel inkl. QES im Standard verfügbar: Rechtssicheres Unterschreiben sollte ein Standard sein, und keine „Option gegen Aufpreis“.
- Zusammenarbeit mit zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern: Digitale Identitäten sollten gesetzeskonform verifiziert werden.
- Unbegrenzte Nutzeranzahl: Jeder im Unternehmen sollte ohne Aufpreis an den Mehrwerten der digitalen Signatur partizipieren.
Die digitale Signatur von d.velop führt alle diese Anforderungen in einer Software zusammen, sodass du bedenkenlos die Digitalisierung in deinem Unternehmen vorantreiben kannst.
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