Nachhaltigkeitsberichterstattung: Pflicht für immer mehr Unternehmen

Veröffentlicht 05.10.2022

Dortje Janzen Online Marketing Managerin d.velop

Globus, der in den Händen gehalten wird als Symbol für Nachhaltigkeit.

Im Dickicht der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zu Aufbewahrungsfristen, Berichten und Bilanzen gibt es einen neuen Trieb: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung, eine Pflicht für bereits erste Betriebe, in naher Zukunft jedoch für einige mehr. Vor allem durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden auch kleinere Zuliefererbetriebe Kontakt zur Nachhaltigkeitsberichtspflicht bekommen. Zeit, sich das einmal genauer anzusehen.

Nachhaltigkeitsberichtpflicht: Wer hat sich das schon wieder ausgedacht?

Die Pflicht für einen Nachhaltigkeitsbericht stammt aus der EU, genauer gesagt aus dem Europäischen Rat und Parlament. Diese Initiative zielt darauf ab, die Offenlegung häufig rein finanzieller Berichte, z.B. Lageberichte und Bilanzen, zu ergänzen und den Übergang in eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern. Diese Berichterstattungen sind vor allem für Anleger interessant, um sich für oder gegen eine Investition zu entscheiden. Damit die Kriterien weiter gefasst werden, und nachhaltige Aspekte Berücksichtigung finden können, soll der Nachhaltigkeitsbericht Pflicht werden. Man hat nun die Möglichkeit, sich um die Auswirkungen von Unternehmen auf ökologische Aspekte, aber auch Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption zu informieren. Wer der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt und welche Kriterien dabei relevant sind, wird in der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geregelt.

CSRD: die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Pflicht von Unternehmen

CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und ist ein Entwurf, der aktuell noch die verschiedenen politischen Instanzen der EU passiert. Wenn alles nach Plan verläuft, muss die Richtlinie bis zum 01.12.2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Umsetzung wird aber noch von den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten beeinflusst werden.

Die CSRD erweitert die bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung (fußend auf der CSR, siehe nächsten Absatz) und soll sie auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen. Dazu werden aktuell Kriterien ausgearbeitet, die für eine nachvollziehbare, einheitliche und transparente Berichterstattung sorgen sollen. Die Idee ist, dass der soziale und der ökologische Fußabdruck von Unternehmen sichtbar und vergleichbar wird, Investoren dies als Entscheidungskriterium heranziehen können und der Weg zu einer insgesamt nachhaltigeren, europäischen Wirtschaft geebnet wird.

Für einige Unternehmen ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung schon seit mehreren Jahren Pflicht

Die ursprünglichen CSR-Berichtspflichten stammen schon aus dem Jahr 2014, bzw. 2017 (in Deutschland das „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“) und wurden in Deutschland auch als „Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen“ gehandelt. Das Akronym CSR kommt wieder aus dem Englischen und steht für „Corporate Social Responsibility“. Bisher beschränkte sich die CSR-Berichtspflicht grob gesagt auf Unternehmen, die über 500 Mitarbeiter:innen haben und kapitalmarktorientiert sind, sowie einige große Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften. Durch die neue Regelung (die CSRD) wird der Kreis der Berichtspflichtigen deutlich ausgeweitet.

Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen kommt: So bist du mit digitalen Tools und Prozessen gut vorbereitet!

Für wen ist demnächst ein Nachhaltigkeitsbericht Pflicht?

Nach den neuen Kriterien der CSRD wird der Kreis der Berichtspflichtigen wie folgt festgelegt:

Eine Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts haben alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, sowie alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Um der Definition „groß“ zu entsprechen, müssen 2 der 3 folgenden Merkmale erfüllt sein.

  1. Bilanzsumme über 20 Mio. €
  2. Netto-Umsatz über 40 Mio. €
  3. Mehr als 250 Mitarbeitende

  • Das gilt nicht für kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen. Zumindest noch nicht. Aber: Zulieferer werden von größeren Unternehmen immer häufiger um Unterlagen und Auskunft gebeten werden. Das liegt unter anderem am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
  • Aktuell ist geplant, dass die Neuregelung der CSRD ab 2025 gilt und der Bericht für 2024 erstellt werden muss – für alle Unternehmen, die bisher schon der Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterlagen.
  • Für alle anderen: ein Jahr später (also ab im Jahr 2026 für 2025)
  • Kapitalmarktorientierte KMU (ab 10 Mitarbeiter:innen) ab 2027 für das Jahr 2026.
  • Innerhalb eines Konzerns unterliegen Tochtergesellschaften der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht, wenn auf Konzernebene ein passender Nachhaltigkeitsbericht erstellt wird.
  • Geplant: Ab 2028 auch für Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erreichen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.

Welche Inhalte sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht und wie erstellt man den Bericht?

Verschiedene Institutionen haben das Thema der inhaltlichen Aufbereitung bereits aufgegriffen und Leitfäden und Hinweise ausgearbeitet. Grundlegend lässt sich festhalten, dass die Pflicht des Nachhaltigkeitsberichts unter anderem eine Beschreibung des Geschäftsmodells und der -strategie einfordert, sowie Pläne des Unternehmens, die sicherstellen, dass die eigene Strategie in Übereinkunft mit dem Paris-Abkommen (1,5° Grad Celsius Ziel) steht. Unternehmen müssen darüber Auskunft geben, welche Ziele sie sich im Bereich der Nachhaltigkeitsbelange gesetzt haben und welche Rolle Verwaltung, Geschäftsführung und Aufsichtsorgane bei der Einhaltung spielen, oder wir Korruption bekämpft wird.

Benötigt werden daher z.B. Angaben in Bezug zu den 6 Umweltzielen der EU (Environmental)

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Wasser- und Meeresressourcen
  4. Kreislaufwirtschaft
  5. Umweltverschmutzung
  6. Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Außerdem betrifft der Bericht Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten (Social) und Angaben zu Aspekten der Unternehmensführung (Governance). Environmental, Social und Governance sind übrigens die Akronym-Bestandteile der „ESG-Kriterien“, über die man in diesem Zusammenhang immer wieder stolpert. Eine sehr gute Übersicht zu den Inhalten der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts liefert die Website csr-berichtspflicht.de.

Weitere lesenswerte Informationen zum Thema Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts bereiten folgende Institutionen auf:

  • Rat für nachhaltige Entwicklung
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex
  • Rat der Europäischen Union
  • Global Reporting Initiative

Positive Aspekte der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Pflicht zu einem Nachhaltigkeitsbericht kann zudem Auswirkungen haben auf den Dialog mit Stakeholdern, gesellschaftliche Anerkennung und auch Risikominimierung für das Unternehmen selbst, da intern eine starke Auseinandersetzung mit den nötigen Themen stattfindet.

Vorteile

  • Aufdecken, wo Kosten eingespart werden können
  • Risikofelder enttarnen
  • Innovationsfähigkeit stärken und neue Geschäftsfelder entdecken
  • Motivation und Leistungsfähigkeit der Angestellten steigern
  • Sich als attraktiven Arbeitgeber positionieren
  • Gesellschaftliche Akzeptanz sichern
  • Sicherstellen, dass die Zusammenarbeit mit reglementierten Unternehmen erfolgen kann, die von ihren Partnern nachhaltige Maßnahmen erwarten

3 Tipps für den Umgang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht

1. Jetzt anfangen!

Auch wenn die Nachhaltigkeitsberichterstattung erst in einigen Jahren Pflicht wird – es lohnt sich, bereits jetzt dieses Thema anzugehen. Viele Unternehmen müssen sich noch intensiv mit Nachhaltigkeitsmanagement befassen, kennen weder die ESG-Kriterien, noch kennen sie die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die z.B. vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung postuliert werden. Diese beiden Themen sind gute Startpunkte, um das Thema Nachhaltigkeit zu erfassen und die verschiedenen Dimensionen kennenzulernen. Dann steht für jedes Unternehmen das Thema Datensammlung an – und dabei nicht den Überblick zu verlieren. Eine gute Datengrundlage hilft bei der Erstellung des Berichts enorm.

2. Einen zentralen Datenpunkt schaffen

Zwischen den klassischen wirtschaftlichen Kennzahlen nicht den Überblick verlieren – dabei hilft ein zentrales Tool, in dem wichtige Unterlagen abgelegt werden können. Kernaspekt des Nachhaltigkeitsberichts sind solide und valide Daten, die verfügbar und strukturiert aufbereitet sein müssen, bzw. müssen die Daten derart vorliegen, dass man damit weiterarbeiten kann. Tabellen auf Papier sind da weniger flexibel – tatsächlich hilft es hier, wenn bereits viele Daten digitalisiert vorliegen. Dennoch verliert man hier leicht den Überblick.

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3. Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie verankern

Durch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird das Thema Nachhaltigkeitsmanagement von Stakeholdern verstärkt wahrgenommen, da dieser Bericht zusammen mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Damit es keine Zielkonflikte gibt, zwischen den wirtschaftlichen Unternehmensinteressen und Nachhaltigkeitsthemen, macht es sehr viel Sinn, ESG-Kriterien oder Themen aus den 17 Zielen in die Unternehmensstrategie einzuarbeiten. Nachhaltigkeitsaspekte in der globalen Strategie können zudem spannende Synergieeffekte aufdecken: Nachhaltigkeit kann heute auf dem umkämpften Markt ein Wettbewerbsvorteil sein, aus Imagegründen, aber auch durch Mitarbeiterzufriedenheit, in der Rekrutierung neuer Mitarbeiter und dem Management früh entdeckte Risiken. Die positiven Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette können vielfältig und individuell sein.