Formvorschrift: Mit der E-Signatur bist Du bei Verträgen auf der sicheren Seite

Veröffentlicht 04.10.2024

Mark Kesselmann Product Marketing Manager d.velop

Beitragsbild d.velop blog Formvorschrift

In der modernen Geschäftswelt spielen Formvorschriften eine entscheidende Rolle, um die Rechtssicherheit und Verbindlichkeit von Verträgen zu gewährleisten. Eine Formvorschrift legt fest, in welcher Form ein Vertrag abgeschlossen werden muss, um rechtsgültig zu sein. Mit der zunehmenden Digitalisierung rückt die elektronische Signatur immer mehr in den Fokus, da sie eine effiziente und rechtlich anerkannte Methode bietet, um Formvorschriften zu erfüllen. Die E-Signatur ermöglicht es Unternehmen und Privatpersonen, Verträge sicher und unkompliziert abzuschließen, ohne dabei auf die notwendige Rechtsgültigkeit zu verzichten. In diesem Artikel erklären wir, wie die E-Signatur bei der Einhaltung von Formvorschriften hilft und warum sie eine zuverlässige Alternative zur traditionellen Unterschrift ist.

Infografik Formvorschrift: Entwicklung des Unterschriftenprozesses

Haftungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass Sie die vorliegenden Informationen auf eigenes Risiko verwenden. Für eine rechtliche Beratung oder Vertretung kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Anwalt in Ihrer Nähe. Die d.velop AG sowie der Autor können nicht garantieren, dass die in der Präsentation enthaltenen Informationen aktuell und/oder korrekt sind, und übernehmen daher keinerlei Haftung.

Was ist eine Formvorschrift?

Eine Formvorschrift ist eine rechtliche Anforderung, die bestimmte Formalitäten für die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder einer Handlung vorschreibt. Diese Vorgaben sind essenziell, um die Rechtssicherheit und Klarheit im Rechtsverkehr zu gewährleisten. Im deutschen Rechtssystem wird durch eine Formvorschrift festgelegt, wie ein Dokument oder Vertrag gestaltet und unterschrieben sein muss, um rechtlich wirksam zu sein. Formvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und müssen strikt eingehalten werden.

Wozu dient eine Formvorschrift für Verträge?

Eine Formvorschrift dient bei Verträgen dazu, rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit zu gewährleisten. Sie legt fest, in welcher Form ein Vertrag geschlossen werden muss, um gültig zu sein. Die Formvorschrift spielt eine zentrale Rolle, indem sie sicherstellt, dass die Parteien ihre Absprachen eindeutig dokumentieren und Missverständnisse vermieden werden. Darüber hinaus schützt die Formvorschrift die Vertragsparteien vor übereilten oder unüberlegten Handlungen, indem sie den Abschluss eines Vertrags an bestimmte Formalitäten bindet. Durch die Einhaltung der Formvorschrift wird sichergestellt, dass der Vertrag rechtswirksam ist und im Streitfall als Beweismittel vor Gericht standhält. Zudem tragen Formvorschriften dazu bei, dass alle relevanten Vertragsinhalte vollständig und korrekt festgehalten werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der getroffenen Vereinbarungen erhöht. Indem sie klare Regeln für den Abschluss von Verträgen festlegen, schaffen Formvorschriften Vertrauen zwischen den Vertragsparteien und tragen zur Stabilität und Berechenbarkeit im Rechtsverkehr bei.

Welche Formvorschriften für Verträge gibt es?

Es gibt verschiedene Formvorschriften für Verträge, die sicherstellen, dass rechtliche Vereinbarungen ordnungsgemäß und verbindlich abgeschlossen werden. Insbesondere die §§ 126 ff. BGB definieren verschiedene Formvorschriften, die sicherstellen, dass Verträge rechtlich wirksam und verbindlich sind.

Formfreiheit

Formfreiheit bedeutet, dass Verträge und Rechtsgeschäfte grundsätzlich keiner bestimmten Form bedürfen, um rechtswirksam zu sein. Dies bedeutet, dass die Parteien frei wählen können, in welcher Form sie ihre Vereinbarungen treffen wollen, sei es mündlich, schriftlich, konkludent („schlüssiges Verhalten“) oder elektronisch. Formfreiheit ist ein Grundprinzip im Vertragsrecht und fördert die Flexibilität und Effizienz im Geschäftsverkehr, da es den Parteien ermöglicht, ihre Absprachen ohne formelle Zwänge zu gestalten. Die Formfreiheit ist damit das Gegenstück zur Formvorschrift.

Schriftform

Die Schriftform ist eine grundlegende Formvorschrift, die verlangt, dass ein Vertrag schriftlich abgefasst und eigenhändig von den Vertragsparteien unterschrieben wird. Diese Regelung dient dazu, die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit der Vereinbarung zu dokumentieren. Ein Vertrag, der der Schriftform bedarf, muss alle wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich festhalten.

§ 126 BGB: Schriftform

(1) „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift […] Handzeichens unterzeichnet werden.“
(2) …
(3) „Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“

Elektronische Form

Die elektronische Form ist eine moderne Alternative zur traditionellen Schriftform. Hierbei muss der Vertrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Diese Signatur gewährleistet die Echtheit und Integrität des digitalen Dokuments und ist rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Dies ermöglicht es, Verträge auf sichere Weise elektronisch abzuschließen.

§ 126a BGB: Elektronische Form

(1) „Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen.“

Textform

Die Textform ist eine weniger strenge Formvorschrift, die nicht zwingend eine Unterschrift erfordert. Ein Vertrag in Textform muss in einer dauerhaften Wiedergabe, wie beispielsweise per E-Mail oder Fax, festgehalten werden. Die Textform wird oft für einfache Vertragsverhältnisse verwendet. Die Textform kann durch eine einfache elektronische Signatur umgesetzt werden.

§ 126b BGB: Textform

„Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

  1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
  2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.“

Vereinbarte Form

Nach § 127 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt es sich bei der vereinbarten Form um eine von den Parteien eines Rechtsgeschäfts vereinbarte besondere Form, die über die gesetzlichen Formerfordernisse hinausgeht. Sie konkretisiert und regelt die Fälle, in denen die Parteien eines Vertrags eine bestimmte Form für Erklärungen oder Vereinbarungen festlegen, um zusätzliche Sicherheit und Nachweisbarkeit zu gewährleisten.

§ 127 BGB: Vereinbarte Form

(1) „Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.“
(2) „Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.“
(3) „Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.“

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung stellt die strengste Formvorschrift dar. Sie erfordert, dass ein Notar den Vertrag beurkundet, indem er die Identität der Vertragsparteien überprüft und die inhaltliche Richtigkeit des Vertrags bestätigt. Diese Formvorschrift wird vor allem bei besonders wichtigen und umfangreichen Verträgen angewendet, wie beispielsweise bei Immobiliengeschäften oder Eheverträgen.

§ 128 BGB: Notarielle Beurkundung

„Ist durch Gesetz notarielle Beurkundung eines Vertrages vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird.“

Öffentliche Beglaubigung

Die öffentliche Beglaubigung ist eine weitere wichtige Formvorschrift, bei der die Unterschriften der Vertragsparteien durch einen Notar beglaubigt werden. Dies bestätigt die Echtheit der Unterschriften, ohne jedoch den gesamten Vertragsinhalt zu prüfen. Diese Form wird häufig bei Anträgen und Erklärungen verwendet, die eine erhöhte Beweiskraft erfordern.

§ 129 BGB: Öffentliche Beglaubigung

(1) Ist für eine Erklärung durch Gesetz öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung

  1. in schriftlicher Form abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden oder
  2. in elektronischer Form abgefasst und die qualifizierte elektronische Signatur des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden.

In dem Gesetz kann vorgesehen werden, dass eine Erklärung nur nach Satz 1 Nummer 1 oder nach Satz 1 Nummer 2 öffentlich beglaubigt werden kann.

(2) Wurde eine Erklärung in schriftlicher Form von dem Erklärenden mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet, so erfüllt die Erklärung auch die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.
(3) Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Was ist die Folge, wenn ich eine Formvorschrift nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung einer Formvorschrift kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Formvorschrift nicht beachtet wird, führt dies in der Regel zur Nichtigkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts. Ein Vertrag, der ohne die Einhaltung der erforderlichen Formvorschrift geschlossen wird, ist rechtlich unwirksam und entfaltet keine verbindliche Wirkung zwischen den Vertragsparteien. Dies bedeutet, dass die vereinbarten Rechte und Pflichten nicht durchsetzbar sind und die Parteien so gestellt werden, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden.

§ 125 BGB: Nichtigkeit wegen Formmangels

„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“

Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung einer Formvorschrift auch zu Haftungsansprüchen führen. Wenn eine Partei aufgrund der Formnichtigkeit des Vertrags einen Schaden erleidet, kann sie unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche gegen die andere Partei geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Partei, die die Formvorschrift nicht eingehalten hat, von der Notwendigkeit der Einhaltung wusste oder hätte wissen müssen. Es ist daher unerlässlich, die relevanten Formvorschriften bei Vertragsschlüssen genau zu beachten und sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

So hältst Du mit der E-Signatur eine Formvorschrift ein

Die Einhaltung einer Formvorschrift mit der E-Signatur ist eine effektive Möglichkeit, um Verträge rechtssicher und effizient abzuschließen. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die strengen Anforderungen, die das Gesetz an die Schriftform stellt, und ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Dies bedeutet, dass Verträge, die mit einer qualifizierten E-Signatur unterzeichnet werden, genauso gültig sind wie schriftlich unterschriebene Dokumente. Um sicherzustellen, dass die E-Signatur die Formvorschrift einhält, muss sie von einem anerkannten Vertrauensdienstanbieter ausgestellt werden, der die Identität des Unterzeichners überprüft und die Integrität des Dokuments garantiert. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch praktische Vorteile, wie die schnellere Abwicklung von Verträgen und die Reduzierung von Papieraufwand. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Verträge sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch den modernen Ansprüchen an Effizienz und Bequemlichkeit gerecht werden. Zudem kannst Du Dich an der folgenden Tabelle orientieren, die Dir zeigt, wann Du eine einfache elektronische Signatur, fortgeschrittene elektronische Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur einsetzen kannst:

Infografik Formvorschrift - Elektronische Signaturen

Bezogen auf einen bestimmten Dokumenttyp kannst Du Dich an dem folgenden Schema orientieren. Wir empfehlen aber grundsätzlich, einen Anwalt für Deinen speziellen Anwendungsfall zu konsultieren. Dieser Blogartikel zum Thema Formvorschrift ersetzt keine Rechtsberatung.

Infografik Formvorschrift Signaturlevel Guide

Eine Formvorschrift zu kennen ist das A und O

Das Verständnis und die Einhaltung einer Formvorschrift sind entscheidend für die Rechtssicherheit und Wirksamkeit von Verträgen. Ohne die korrekte Form können Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, was zu erheblichen Problemen und Unsicherheiten führen kann. Die Kenntnis der relevanten Formvorschriften schützt vor formellen Fehlern und gewährleistet, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Insbesondere in der digitalen Ära, in der elektronische Signaturen an Bedeutung gewinnen, bleibt die Einhaltung dieser Vorschriften unerlässlich. Letztlich sichert die genaue Beachtung von Formvorschriften die Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit von Verträgen und schafft Vertrauen im Geschäftsverkehr. In den meisten Fällen lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

💻 Teste ganz einfach und unverbindlich d.velop sign – die digitale Unterschrift von d.velop