PUEG: Welchen Einfluss hat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf die Digitalisierung?

Veröffentlicht 15.10.2024

Marie Schneider Marketing Managerin d.velop AG

Beitragsbild PUEG

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) gehören zu den Bemühungen des Bundes, die Pflege zu verbessern und zu unterstützen. Das PpSG trat bereits am 1. Januar 2019 in Kraft und besitzt das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern und gleichzeitig die Pflegequalität zu erhöhen. Das PUEG trat am 26. Mai 2023 in Kraft und erweitert das PpSG um Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sowie deren Angehörigen.

Gesetze zur Stärkung und Entlastung der Pflege: PpSG und PUEG im Überblick

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) hat das Ziel, die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Altenpflegeeinrichtungen mehr Personal bekommen. Zusätzlich entlasten Investitionen in die Digitalisierung die Pflege.

Das Gesetz zur Entlastung der Pflege (PUEG) zielt darauf ab, Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegende zu entlasten. Die Maßnahmen dieses Gesetzes unterstützen und erleichtern den Pflegealltag. Digitale Angebote für Pflegebedürftige und Pflegende werden leicht zugänglich gemacht.

Infografik zeigte die Ziele und Maßnahmen des Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) und des Gesetz zur Entlastung der Pflege (PUEG)

Wie wird durch das PUEG die Digitalisierung in der Pflege gefördert?

Das Gesetz zur Entlastung der Pflege hat das Ziel, die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Pflege noch weiter auszuschöpfen. Zum einen sollen digitale Angebote besser genutzt werden können und zum anderen soll die Kommunikation zwischen verschiedenen Parteien des Gesundheits- und Sozialwesens wie Pflegeeinrichtungen, Ärzten und Krankenkassen verbessert werden. Im Nachfolgenden werden die Maßnahmen beschrieben, die das PUEG mit Blick auf die Digitalisierung beinhaltet. 

Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege 

Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege eingerichtet, welches die Möglichkeiten zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung für Betroffene und Pflegende erkennt und verbreitet. 

Das Programm zur Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen wird ausgeweitet und verlängert 

Effizient eingesetzte Digitalisierungsmaßnahmen in ambulanten sowie stationären Altenpflegeeinrichtungen können die Pflegenden entlasten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht u. a. in den Bereichen Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Ärzten:innen, bei der Planung von Schichten und Touren, internem Qualitätsmanagement sowie Weiterbildungsangeboten Potenziale zur Digitalisierung. 

Das Förderprogramm gemäß § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Investitionen in Pflegeeinrichtungen wird bis 2030 fortgeführt. Diese Investitionen sollen nicht nur zur Entlastung des Pflegepersonals beitragen, sondern auch die pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen verbessern und ihre Teilhabe stärken. So kann man etwa den Bewohnern:innen von stationären Pflegeeinrichtungen Zugang zum Internet oder WLAN ermöglichen.

Mit dem Ziel, Fachkräfte in der Pflege zu entlasten, unterstützt die Pflegeversicherung daher […] einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro. Insgesamt können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

GKV Spitzenverband

Die Förderung bezieht sich auf eine Einrichtung bzw. eine IK-Nummer und gilt in den Jahren 2019-2030.

Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Pflegeeinrichtungen müssen sich ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, die bisher auf freiwilliger Basis genutzt wurde. Diese sichere, digitale ‘Datenautobahn’ für das Gesundheitswesen wird somit zur Pflicht. Die entstehenden Kosten werden gemäß § 106b SGB XI von der Pflegeversicherung übernommen, einschließlich der Erstattung der anfänglichen Ausstattungskosten und der laufenden Betriebskosten.1

Infografik zeigt, wie durch das Pflegeunterstützungs - und -entlastungsgesetz 
(PUEG) die Digitalisierung in der Pflege gefördert wird

Förderung der Digitalisierung in der Pflege am Beispiel der GFDE

Die Gesellschaft für Diakonische Einrichtungen (GFDE) ist ein Praxisbeispiel für die erfolgreiche Einführung von Digitalisierungssoftware und der Inanspruchnahme der Mittel aus dem gesetzlichen Förderprogramm. 

Die GFDE berichtet, dass sie zur bestehenden Altenhilfe bzw. FiBu Software Connext Vivendi und Diamant das revisionssichere Archiv von d.velop zur Aufbewahrung und Löschung von Dokumenten integriert hat. In der Video-Referenz der GFDE stellt Michael Schwanzer das Digitalisierungsprojekt vor. Zum Schluss des Videos benennt er Details über die in Anspruch genommene Förderung des vorgestellten Digitalisierungsprojekts. 

6 Pflegeeinrichtungen berichten: Tipps zur Digitalisierung der Verwaltung