Globalisierung – ein Begriff, der das unternehmerische Umfeld, aber auch das gesellschaftliche Leben im 21. Jahrhundert grundlegend prägt. Die internationalen Einflüsse sind in unserem täglichen Leben spürbar. Morgendlicher Kaffee oder die Nutzung des Smartphones – unsere täglichen Doings und Abläufe sind durch Komponenten geprägt, die ausländischen Ursprungs sind. Kaffeebohnen, die aus Äthiopien kommen oder Handyakkus, die aus Coltan und Kobald bestehen, welches seine Quelle im Kongo findet. Die Bundesrepublik Deutschland ist Weltmeister des Import- und Exportgeschäftes und somit mittendrin in der Globalisierung.
Deutschland als Import- und Exportweltmeister
2018 verzeichnete Deutschland mit der Beteiligung von rund 775.000 Unternehmen einen 1,9 Billionen Euro Umsatz durch importbasierte Geschäfte. Im Rahmen des externen Handels waren rund 320.000 deutsche Unternehmen an einem 1,32 Billionen Euro Umsatz beteiligt. Abhängigkeiten zum Import werden besonders in der Textil- und Lebensmittelindustrie, Elektronikbranche, pharmazeutischen Branche, Maschinenbau und der Automobilbranche deutlich. Daher gilt nicht immer das gute alte „Made in Germany“, sondern viel mehr der Netzwerkgedanke von Deutschland in der Welt. Denn so ist es: Deutschland ist mit seinen Produktionsabläufen intensiv im Netzwerk von Export und Import verankert – oder mit anderen Worten: in globalen Lieferketten.
Auswirkung von Covid-19 auf Produktionsabläufe
Im Zuge der beginnenden Covid-19 Pandemie im Frühjahr 2020 wurde der Globalisierung aus vielen Richtungen das Aus vorausgesagt. Produktionsabläufe und -ketten sollten mehr in den lokalen statt globalen Bereich verlagert werden. Warum? Keiner konnte die Langzeitauswirkungen der neuartigen Situation absehen. Aus Angst vor den coronabedingten Auswirkungen der Importabhängigkeit außerhalb der europäischen Grenzen, war also das Ziel, die Importe auf das europäische Ausland zu beschränken. Produktionsabläufe sollten weitgehend in „good old Germany“ stattfinden, oder anders gesagt: Zuhause.
Trotz der Voraussagen wuchs die Globalisierung und die weltweiten Lieferketten an. Deutsche Produktionsstandorte und Produktionsabläufe wurden weiterhin ins Ausland ausgelagert.
Anlass zur Verabschiedung des Lieferkettengesetzes
Günstige Produktionsstandorte = Bessere Produktionsstandorte? Aus Sicht der Bundesregierung trifft das in vielen Fällen nicht zu. Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Umwelt sind oftmals die Konsequenz von Produktionsabläufen in ausländischen Produktionsstandorten, an denen es kein striktes Regelwerk für Herstellungsverfahren gibt. Auf Basis dieser Grundproblematik wurde am 11. Juni 2021, mehr als ein Jahr nach Beginn der weltweiten Covid-19 Pandemie, das sogenannte Lieferkettengesetz vom Bundestag verabschiedet.
Das Lieferkettengesetz im Überblick
Das Lieferkettengesetz tritt am 01.01.2023 für deutsche Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen in Kraft. Ein Jahr später umfasst es Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeiter:innen. So sollen Standards in den Bereichen
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsbedingungen
- Menschenrechte
- Gesundheit
- Umwelt
gewährleistet werden. Oder ganz kurz gesagt: die Wahrung der unternehmerischen Verantwortung entlang der Lieferketten.
Die 5 Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes
Basis des Geschehens bilden die sogenannten fünf Sorgfaltspflichten:
Ausführliche Informationen zu den 5 Sorgfaltspflichten >>
Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf bestehende Produktionsabläufe
Fünf gute Absichten, die aber mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden sind. Warum? Sämtliche Produktionsabläufe und Lieferketten, egal ob neu oder bereits Jahrzehnte bestehend, müssen vollständig hinterfragt und transparent offengelegt werden. Sowohl direkte als auch indirekte Lieferanten sind davon betroffen. Bei Verstößen der zu schützenden Komponenten müssen Lieferketten umgestaltet, verworfen oder neu geknüpft werden. Grundlegende Veränderungen in der Produktion und derer Abläufe steht somit unmittelbar bevor. Die detaillierten Inhalte der Sorgfaltspflichten und weitere Gesetzesrahmenbedingungen können in dem Blogartikel Menschenrechte durch Lieferkettengesetz schützen – Das gilt für Unternehmen zu beachten nachgelesen werden.
Berichtspflicht = Dokumentenchaos?
Eine Berichterstattung ist zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht Nr. 3 „Informieren und berichten“ zwingend notwendig. Alle Maßnahmen und Verletzungen rund um das Lieferkettengesetz müssen fortlaufend dokumentiert werden. Im Zuge dessen fallen viele Dokumente an, die die Transparenz der Produktionsabläufe und der Lieferantenbeziehungen sicherstellen. Diese Dokumente gilt es sieben Jahre aufzubewahren.
Welche Dokumente sind relevant zur Einhaltung der Lieferkettengesetz-Berichtpflicht?
- Vertragsdokumente
- Verhaltensvorschriften
- Verhaltenscodizes
- Jahresberichte/ Dokumentation zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
- Grundsatzerklärungen
- Risikoanalyse
- Risikobericht
- Beschwerdeverfahren
- Lieferantenzertifizierung
Aufbewahrungs- und Berichtspflicht mit ECM-Software meistern
Bei der Einhaltung der Aufbewahrungs- und Berichtspflicht unterstützt ein ECM-System insbesondere durch digitale Akten und Vertragsmanagement.
Überblick aller Lieferanten auf Knopfdruck mit digitalen Lieferantenakten
Um die Lieferketten hinterfragen zu können, muss es einen ganzheitlichen Überblick über alle Lieferanten geben, mit denen man in einem Unternehmen zusammenarbeitet. Mittels digitalen Lieferantenakten werden alle Dokumente und Informationen auf einem Blick und in größter Transparenz dargelegt. Die für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes relevanten Dokumente werden in einer digitalen Akte miteinander verknüpft und können dank einer zentralen Datenhaltung vollständig in einer Übersicht dargestellt werden.
Alle Lieferantenverträge und Fristen im Blick dank Vertragsmanagement
Für die Transparenz der Produktionsabläufe spielen die Vertragsdokumente der Lieferanten eine wichtige Rolle. Bei all den Verträgen den Überblick zu behalten, gestaltet sich als schwierig. Ein digitales Vertragsmanagement schafft Abhilfe – insbesondere im Zusammenspiel mit digitalen Akten.
Alle Vertragsinformationen nur einen Klick entfernt
Ausgehend von einer digitalen Lieferantenakte und der darunter abgelegten Lieferkettengesetzdokumente, wird ein Wechsel in das Vertragsmanagement-System ermöglicht. Die bestehenden Lieferantenverträge sind im Rahmen dessen auf einen Blick abrufbar.
Hinterlegen von Risiken
Ein Vertragsmanagement, wie das der d.velop, ermöglicht zudem im Rahmen der Lieferkettengesetzanforderungen das Hinterlegen von Risiken in den einzelnen Lieferantenverträgen, die die mögliche Notwendigkeit von Lieferkettenanpassungen abbilden. Die Risiken orientieren sich dabei anhand einer Liste im Lieferantenvertrag, die die Risiken für die Umwelt oder Menschenrechte mit dem entsprechenden Schweregrad identifiziert. Analog zu den Risiken wird auch ein Beschwerdemanagement im Rahmen des Vertragsmanagements ermöglicht.
Zusammengefasst: Die digitale Akte archiviert die Lieferkettengesetzrelevanten Dokumente in den entsprechenden Lieferantenakten, wodurch die Aufbewahrungspflicht ortsunabhängig erfüllt wird. Lieferantenverträge lassen sich auf einen Blick abrufen und anpassen, wenn Verstöße gegen Umwelt- oder Menschenrechtsauflagen bei direkten oder indirekten Lieferanten deutlich werden.
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