In der ständig fortschreitenden digitalen Ära wird auch im Gesundheitswesen zunehmend auf Transparenz und Zugänglichkeit gesetzt. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am 26.10.2023 einen Meilenstein für Patientenrechte gesetzt: Eine Kopie der Patientenakte anfordern ist fortan entgegen des bisher angewendeten § 630 SGB V kostenlos. Diese wegweisende Entscheidung bringt nicht nur finanzielle Entlastung für Patienten:innen, sondern stärkt auch ihre Rechte und fördert eine offene Kommunikation zwischen Ärzten:innen und Patienten:innen. Zudem stellt die Nicht-Erstattungsfähigkeit der Kosten stellt auch eine klare Botschaft an die Leistungserbringer dar. Sie müssen verstärkt auf digitale Prozesse umstellen, um die Bereitstellung von Patientenakten kosteneffizienter zu gestalten.
Hintergrund des EuGH-Urteils
Die Entscheidung des EuGH wurde in einem Fall getroffen, der das Recht eines Patienten:in auf Zugang zu seinen eigenen Gesundheitsdaten betraf. Die Klärung dieses Grundsatzes war von entscheidender Bedeutung, da es bisher in vielen EU-Ländern sowie in Deutschland keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Kosten für die Herausgabe von Patientenakten gab. Das Urteil legt nun fest, dass die erste Kopie der Patientenakte für Patienten:innen kostenlos sein muss.
Kopie der Patientenakte anfordern: die Bedeutung für die Patienten:innen
- Finanzielle Entlastung: Viele Patienten:innen waren bisher zögerlich, ihre Patientenakte anzufordern, da es mit Kosten verbunden war. Das EuGH-Urteil schafft nun eine finanzielle Entlastung für die Patienten:innen, die ihr Recht auf Zugang zu ihren Gesundheitsdaten wahrnehmen möchten.
- Förderung von Patientenrechten: Das Recht auf die eigene Patientenakte ist ein grundlegendes Patientenrecht. Durch die kostenlose Bereitstellung der ersten Kopie wird die Bedeutung dieses Rechts betont und die Patienten:innen werden ermutigt, aktiv an ihrer Gesundheitsversorgung teilzunehmen.
- Verbesserte Informationslage: Mit dem leichteren Zugang zu ihren Gesundheitsdaten sind Patienten:innen besser informiert und können dadurch fundiertere Entscheidungen über ihre Behandlung treffen. Dies fördert die Selbstbestimmung und stärkt die Position der Patienten:innen im Dialog mit medizinischem Fachpersonal.
Die Bedeutung des EuGH-Urteils für Institutionen im Gesundheitswesen
Patienten:innen werden vermehrt Kopien ihrer Patientenakten anfordern
Die breite Berichterstattung über das wegweisende EuGH-Urteil und die kostenlose Bereitstellung der ersten Kopie der Patientenakte haben einen entscheidenden Einfluss auf das Verhalten der Patienten:innen. Mit steigendem Bewusstsein für ihre Rechte werden Patienten:innen vermehrt kostenlose Kopien ihrer Patientenakte anfordern. Dies wird nicht nur durch persönliche Anfragen, sondern u.a. auch über Rechtsanwälte:innen und Kanzleien geschehen, die die Interessen der Patienten:innen vertreten. Die generelle Einschätzung ist, dass Patienten:innen verstärkt von ihrem Recht Gebrauch machen werden, da finanzielle Hürden durch das EuGH-Urteil beseitigt wurden. Dies führt zu einem Paradigmenwechsel, bei dem der Zugang zu eigenen Gesundheitsdaten als selbstverständliches Recht angesehen wird.
Es müssen effiziente und kostengünstige Wege der Zustellung gefunden werden
Die Tatsache, dass die Kosten für die erste Kopie der Patientenakte nicht mehr erstattungsfähig sind, hat weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung und das Budgetmanagement im Gesundheitswesen. Krankenhäuser und andere Leistungserbringer müssen ihre Richtlinien und Budgets entsprechend anpassen. Dies kann zu einer Neubewertung von Kostenstrukturen und einer verstärkten Betonung von Effizienz und Digitalisierung führen.
Die Nicht-Erstattungsfähigkeit der Kosten stellt auch eine klare Botschaft an die Leistungserbringer dar, sich verstärkt auf digitale Prozesse umzustellen, um die Bereitstellung von Patientenakten kosteneffizienter zu gestalten.
Einsparpotenziale durch digitale Zustellung statt Ausdruck und postalischer Zusendung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet erhebliche Einsparpotenziale. Statt Patientenakten auszudrucken und auf dem postalischen Weg zuzustellen, können die Informationen nun digital übermittelt werden. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten, sondern auch zu einer beschleunigten Übermittlung von Gesundheitsdaten.
Digitale Zustellung ermöglicht einen schnellen, sicheren und kosteneffizienten Austausch von Patienteninformationen zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Dies trägt dazu bei, Arbeitsprozesse zu optimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Kopie der Patientenakte anfordern – mit d.velop trust spaces
Fazit: Eine Kopie der Patientenakte anzufordern, sollte digital und einfach stattfinden
Das EuGH-Urteil markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz im Gesundheitswesen und stärkt die Rechte der Patienten:innen. Die kostenlose Bereitstellung der ersten Kopie der Patientenakte verändert die Rahmenbedingungen der Finanzierbarkeit von Patientenaktenkopien und bringt somit Herausforderungen für Leistungserbringer mit sich. Durch d.velop trust spaces wird ermöglicht, kostenfrei eine Kopie der Patientenakte anzufordern und gleichzeitig Chancen zur Kostenreduktion im Prozess zur Erstellung dieser Erstkopie zu nutzen.
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