Die Digitalisierung hat in vielen Bereichen unseres Lebens Einzug gehalten, und das Gesundheitswesen bildet keine Ausnahme. Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) soll die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) fördern und die Weichen für eine modernisierte Gesundheitsversorgung stellen. In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick auf das DVG und seine Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Deutsche Bundestag hat die Chance der Digitalisierung im Gesundheitswesen erkannt und am 7. November 2019 den Gesetzentwurf verabschiedet. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz soll die Patientenversorgung digitaler gemacht, Einschränkungen und Vorbehalte gegenüber digitalen Lösungen aus der Welt geschafft und so eine bessere Versorgung erreicht werden.
Das Gesetz beinhaltet drei Schwerpunkte: Patienten:innen sollen sich Gesundheits-Apps vom Arzt auf Kassenkosten verschreiben lassen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePa) speichern zu lassen und telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzen zu können.
Was sind digitale Gesundheitsanwendungen?
Im Mittelpunkt des DVG stehen DiGAs, digitale Tools oder Anwendungen (Apps), die dazu beitragen sollen, Krankheiten zu erkennen, zu beobachten und zu behandeln. Beispiele hierfür sind Apps zur Verbesserung der Therapieeinbindung bei Diabetes, zur Bewältigung von Depressionen oder zur Unterstützung bei der Rehabilitation nach einem Schlaganfall.
Solche Gesundheits-Apps sind bereits heute in Gebrauch. Künftig sollen die Apps von den Behandelnden verschrieben und die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.
Digitales Netzwerk für das Gesundheitswesen
Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat überdies festgelegt, dass Patienten:innen digitale Angebote, wie die ePa, flächendeckend nutzen können sollen. Apotheken und Krankenhäuser mussten sich daher bis Ende September 2020 bzw. Anfang Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur anschließen lassen. Kleinere Einrichtungen wie Hebammen, Physiotherapeuten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anbinden lassen.
Videosprechstunden in den Alltag integrieren
Damit Patienten:innen das Angebot von Videosprechstunden leichter finden, ist es Ärzten:innen gestattet online darüber zu informieren. Ebenso darf die Aufklärung über die Videosprechstunde online erfolgen und muss nicht zwingend im Vorhinein offline stattfinden. Insgesamt öffnet das Digitale-Versorgung-Gesetz die Tür für die Videosprechstunde und deren verstärkte Nutzung. Ein großer Vorteil, da lange Wartezeiten, Anfahrtswege und Ansteckungsrisiken entfallen.
Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wird gestärkt
Ein Ziel, auf das das Digitale-Versorgung-Gesetz einzahlt, ist, die gängigen papierbasierten Lösungen sukzessive zu ersetzen. Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept können auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden. Bisher werden Ärzte:innen für das Versenden per Fax eines Arztbriefs honoriert, indem sie dafür mehr Geld abrechnen können als beim elektronischen Arztbrief. In Zukunft wird durch das Digitale-Versorgung-Gesetz die elektronische Übermittlung attraktiver vergütet, während gleichzeitig das Versenden des Faxes geringer vergütet wird.
Weitere Verwaltungsprozesse sollen im Gesundheitswesen digital abgebildet werden. Zum Beispiel sollen Wahlleistungsvereinbarungen (z. B. 1-Bett-Zimmer) elektronisch buchbar sein. Außerdem soll die Anmeldung zur gesetzlichen Krankenkasse digital erfolgen.
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Die Rolle von Ärzten:innen und Versicherungen
Ärzte:innen und Krankenkassen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Digitale-Versorgung-Gesetzes. Ärzte:innen- können DiGAs verschreiben und somit ihren Patienten:innen den Zugang zu diesen digitalen Gesundheitslösungen ermöglichen. Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für DiGAs zu übernehmen, sofern diese die notwendigen Kriterien erfüllen.
Um als DiGA zugelassen zu werden, müssen die Anwendungen strenge Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen. Dies stellt sicher, dass Patienten:innen qualitativ hochwertige und sichere digitale Gesundheitsanwendungen erhalten. So prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jede App über den Zeitraum eines Jahres auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz.
Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen zunächst die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für ein Jahr. In dieser Zeit sind die Hersteller in der Pflicht, beim BfArM nachzuweisen, dass die jeweiligen Apps die Versorgung der Patienten:innen verbessert. Den Preis ab dem zweiten Jahr verhandeln die Hersteller selbst mit dem GKV-Spitzenverband.
Förderung für das Digitale-Versorgung-Gesetz durch Innovationsfonds
Ein Hauptaugenmerk soll weiterhin auf den Innovationsfonds mit 200 Millionen Euro pro Jahr gelegt werden, sodass hier digitale Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen geschaffen werden. Diese Innovationen sollen möglichst schnell in die Regelversorgungen umgesetzt werden. Der Innovationsfonds ist mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2015 geschaffen worden und zielt darauf ab, durch innovative Versorgungsformen die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Der Innovationsfonds wird durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert. So können die Krankenkassen Entwicklung und Ausbau von Gesundheits-Apps und anderen digitalen Innovationen bedarfsgerecht und patientenorientiert fördern.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz: Chancen und Herausforderungen für die Gesundheitsdigitalisierung
Einbindung aller Generationen in die digitale Gesundheit
Ein weiterer Bestandteil des Digitale-Versorgung-Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe an der Digitalisierung. Was das bedeutet? Die Krankenversicherungen werden durch das DVG verpflichtet, ihren Versicherten Möglichkeiten zur Förderung der eigenen digitalen Gesundheitskompetenzen anzubieten. Dabei sollen vor allem auch ältere Generationen stärker unterrichtet werden, damit diese vertraut mit den neuen digitalen Gesundheitsanwendungen arbeiten können.
Datenschutz und Sicherheit
Natürlich werfen digitale Gesundheitsanwendungen auch Fragen bezüglich Datenschutzes und Datensicherheit auf. Das DVG legt strenge Anforderungen an den Datenschutz fest und verpflichtet Hersteller von DiGAs zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Es ist wichtig, dass Patienten:innen-Daten sicher und vertraulich behandelt werden, um das Vertrauen in digitale Gesundheitslösungen zu gewährleisten.
Digitale-Versorgung-Gesetz lediglich Türöffner
Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Digitalisierung. Das Gesetz lässt sich aber bestenfalls als Türöffner im Gesundheitswesen deuten. Warum?
Wichtige Verwaltungsprozesse, die eine Entlastung für das Pflegepersonal schaffen und damit im Umkehrschluss eine bessere Versorgung, wie die ePa, das digitale Vertragsmanagement oder eine intelligente Dokumentenablage bleiben weitestgehend unberührt.
Papiergebundene Verwaltung vergibt weiterhin Potenzial
Hier vertut man die Chance, Pflegekräfte zu unterstützen und den Beruf an sich attraktiver zu gestalten, damit sich das Pflegepersonal auf die Patienten:innen konzentrieren kann und sich nicht mit papiergebundenen Verwaltungsprozessen aufhält.
Helfen können hierbei u.a. auch digitale Prozesse für Mitarbeitende, wie Urlaubsanträge, Krankmeldungen, digitale Gehaltsabrechnungen und Beschaffungsanträge, die einfach über eine digitale Gesundheitsanwendung per App gesteuert werden. Auf diese Weise wird der Alltag der Mitarbeitenden erleichtert und effizienteres Arbeiten begünstigt.
Ein wichtiger Schritt der digitalen Transformation
Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist ein wegweisendes Gesetz, das die Gesundheitsversorgung in Deutschland stärken kann. Durch die Förderung von Digitalen Gesundheitsanwendungen werden Patienten:innen in die Lage versetzt, ihre Gesundheit aktiver zu managen, Ärzte:innen erhalten neue Werkzeuge zur Unterstützung ihrer Patienten:innen, und das Gesundheitssystem profitiert von effizienteren Abläufen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine unumkehrbare Entwicklung, die das Potenzial hat, die Gesundheitsversorgung für alle zu verbessern. Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg und kann dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland in den kommenden Jahren zu transformieren.
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