Bergrechtliches Bestellwesen: Definition & digitale Lösung gemäß Bundesberggesetz (BBergG)

Veröffentlicht 17.04.2025

Joshua Herting Online Marketing Manager d.velop

Arbeit im Bergbau

Trotz Digitalisierung bleibt das bergrechtliche Bestellwesen oft ein bürokratisches Labyrinth – geprägt von Papierformularen, manuellen Freigaben und langwierigen Genehmigungsprozessen. Die Einhaltung des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie weiterer Verordnungen und Rechtsvorschriften ist komplex, doch viele Unternehmen halten an altbewährten Strukturen fest. Dabei sind effiziente Abläufe in der Rohstoffgewinnung und Arbeitssicherheit im Bergbau essenziell, um Verzögerungen und Compliance-Risiken zu vermeiden. Warum also bleibt das Bergrecht in Deutschland so umständlich – und wie können digitale Lösungen den Weg zur bergrechtlichen Genehmigung erleichtern?

Grundlagen: bergrechtliches Bestellwesen

Um die Herausforderungen des bergrechtlichen Bestellwesens definieren zu können, müssen wir vorab eine Frage klären: Was genau ist überhaupt eine bergrechtliche Bestellung? Und wie passt diese in den Kontext des Bundesberggesetzes?

Bergrechtliche Bestellwesen regelt Personaleinsatz

Das bergrechtliche Bestellwesen regelt die Bestellung verantwortlicher Personen im Bergbau gemäß dem Bundesberggesetz (BBergG). Es stellt sicher, dass für sicherheitsrelevante und technische Aufgaben qualifizierte Fachkräfte bestellt werden – eine essenzielle Vorgabe für Arbeitssicherheit im Bergbau und die Einhaltung von Bergverordnungen.

  • Gesetzliche Grundlage: Das BBergG und weitere Rechtsvorschriften wie das Bergschadensrecht und die Bergbaugesetze Deutschlands regeln die bergrechtliche Genehmigung von Betrieben und legen Sicherheitsanforderungen fest.
  • Bedeutung für die Rohstoffgewinnung: Ohne ordnungsgemäße Bestellung von Fachkräften wäre eine rechtskonforme Rohstoffgewinnung nicht möglich.
  • Digitale Lösungen: Moderne ECM-Systeme erleichtern die Verwaltung von Bestellungen, Nachweisen und Prüfungen und unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen effizient zu erfüllen.

Digitale Prozesse bringen mehr Transparenz, minimieren Fehler und optimieren die Einhaltung der Bergverordnung – ein Muss für eine sichere und rechtskonforme Zukunft im Bergbau.

Definition Bundesberggesetz – Ziele im Überblick

Das Bundesberggesetz wurde 1980 erlassen (1982 in Kraft getreten) und löste somit die bisherigen landes- und bundesrechtlichen Gesetze, sowie die bis dahin gültigen Landesberggesetze ab. In Summe verfolgt das Bundesberggesetz drei zentrale Ziele:

  1. Die Rohstoffversorgung soll durch einen schonenden Umgang mit Grund und Boden sichergestellt werden.
  2. Die Sicherheit der bergwirtschaftlichen Betriebe und deren Mitarbeiter:innen soll zu jedem
    Zeitpunkt gewährleistet sein.
  3. Gefahren, welche sich aus den Tätigkeiten und Maßnahmen der Unternehmen ergeben, soll
    vorgebeugt werden.

Bundesberggesetz: Zuständigkeiten und Behördenstruktur

In Deutschland regelt das Bundesberggesetz (BBergG) die Rohstoffgewinnung und die damit verbundenen Rechtsvorschriften. Die Umsetzung und Einhaltung des Bergrechts erfolgt durch eine mehrstufige Behördenstruktur:

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Als oberste Aufsichtsbehörde legt es die Rahmenbedingungen für das Bergrecht Deutschland fest und entwickelt Verordnungen weiter.
  • Bergämter der Bundesländer – Zuständig für die Erteilung bergrechtlicher Genehmigungen, die Überwachung von Betrieben sowie das Bergschadensrecht und die Arbeitssicherheit im Bergbau.

Zusätzlich greifen spezifische Bergverordnungen, um den sicheren und umweltgerechten Bergbau nach dem Bergbaugesetz zu gewährleisten.

BBergG-Novellen seit 1980: mehr Sicherheit & Digitalisierung

Das Bundesberggesetz (BBergG) wurde seit 1980 mehrfach überarbeitet. Ziel der Novellen war es, den Umweltschutz, die Arbeitssicherheit im Bergbau und die Genehmigungsverfahren zu modernisieren.

  • 1982 – Erste Anpassungen für mehr Transparenz in der bergrechtlichen Genehmigung
  • 1990er Jahre – Einführung strengerer Bergverordnungen für Bergschadensrecht
  • 2000er Jahre – Digitalisierung im bergrechtlichen Bestellwesen & stärkere Umweltauflagen
  • Seit 2010 – Fokus auf Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien & effizientere Verordnungen

Die neuesten Reformen erleichtern die digitale Verwaltung im Bergrecht und verbessern Sicherheitsstandards – ein Meilenstein für die Zukunft der deutschen Bergbaugesetze.

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Die Bergrechtliche Bestellung im Überblick

In diese Zielsetzungen des Bundesberggesetzes reiht sich die Thematik der bergrechtlichen Bestellung ein.

Im Allgemeinen handelt es sich bei der bergrechtlichen Bestellung um die Bestellung einer fachkundigen Person.

Im ersten Augenblick klingt diese Definition erst einmal wenig aufschlussreich, auf den zweiten Blick ergibt sie aber durchaus Sinn. Bergwirtschaftliche Betriebe agieren oftmals in zwei Bereichen. Zum einen suchen, gewinnen und bereiten sie Bodenschätze auf, zum anderen errichten und betreiben bergwirtschaftliche Betriebe (unterirdische) Speicheranlagen.

Betriebs- und Arbeitssicherheit sicherstellen

Um die Betriebs- und Arbeitssicherheit sicherstellen zu können (zweites Ziel des Bundesberggesetzes), müssen die Abläufe objektiv überwacht und kontrolliert werden. Dies erfolgt durch die Bergämter, die die Rolle der übergeordneten Aufsichtsbehörden einnehmen. Die bergbehördliche Prüfung umfasst dementsprechend auch den reibungslosen Ablauf und das harmonische Ineinandergreifen der Betriebsvorgänge als eine Voraussetzung der innerbetrieblichen Gefahrenabwehr. Ebenso werden alle Möglichkeiten einer Betriebsgefährdung von außen berücksichtigt.

Infografik zeigt Übersicht der Bergbaubehörden in Deutschland

Aufsicht der Bergämter obliegt den einzelnen Bundesländern

Wie die Grafik zeigt, verteilt sich die Aufsicht der Bergämter auf die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Den einzelnen Bergbehörden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeordnet. Für die einzelnen Tätigkeitsbereiche in den jeweiligen bergwirtschaftlichen Betrieben sind geeignete Personen zu bestellen, die die Sicherheit in den Betrieben gewährleisten sollen.

Kriterien für bergrechtliche Bestellung

Diese bergrechtliche Bestellung muss den Umfang und die Tätigkeit der notwendigen Person hinreichend beschreiben. Zu erfüllende Kriterien sind folgende:

  • Körperliche Eignung
  • Notwendige Fachkunde
  • Persönliche Zuverlässigkeit

Die Verantwortung kann an weitere Aufsichtspersonen delegiert werden. Ohne die entsprechend definierten Befugnisse ist es der bestellten Person nicht gestattet, das Gelände des Unternehmens zu betreten. Dass die Sicherheit in den bergwirtschaftlichen Betrieben ein hochrelevantes Thema ist, zeigt der Entwicklungsverlauf von Unfällen in den verschiedenen Bergbauzweigen.

Grafische Darstellung der Entwicklung der Unfälle nach Bergbauzweigen

Unfälle: Fehlerhafte oder lückenhafte bergrechtliche Bestellungen?

Unfälle lassen sich in den einzelnen Bergbauzweigen aufzeigen, in den einen mehr, in den anderen weniger. Nach 2007 haben die Unfälle zunächst nachgelassen, aber ab 2012 punktuell wieder zugenommen. Lässt sich dies auf fehlerhafte oder lückenhafte bergrechtliche Bestellungen zurückführen?

Im Allgemeinen scheint der Kontext des bergrechtlichen Bestellwesens klar zu sein. Der Bestellprozess an sich ist aber um einiges komplizierter. Oder macht man es komplizierter, als es sein müsste? Wir leben doch mitten in der Digitalisierung, richtig?

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz

Wer in Deutschland Rohstoffe abbauen möchte, braucht eine bergrechtliche Genehmigung. Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt die Verfahren und garantiert, dass wirtschaftliche Interessen, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Rechte der Öffentlichkeit berücksichtigt werden.

Schritte zur Genehmigung:

  1. Erkundungsgenehmigung beantragen (falls nötig).
  2. Betriebsplanverfahren durchlaufen: Je nach Projektart ein Rahmenbetriebsplan (langfristig) oder ein Betriebsplan (konkrete Maßnahmen).
  3. Beteiligung von Behörden und Interessengruppen – Umweltbehörden, Gemeinden & Anwohner haben Mitspracherecht.
  4. Prüfung & Entscheidung der zuständigen Bergbehörde.

Unterschied: Betriebsplan vs. Rahmenbetriebsplan

Im Rahmen des Betriebsplanverfahrens wird zwischen dem Rahmenbetriebsplan und dem Betriebsplan unterschieden. Der Rahmenbetriebsplan hat eine übergeordnete Funktion und regelt die langfristige Planung sowie die strategische Ausrichtung des Bergbaubetriebs. Er wird in der Regel für große, langfristige Projekte benötigt. Der Betriebsplan hingegen ist detaillierter und beschreibt die konkreten Maßnahmen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt werden sollen. Beide Pläne sind essenziell, um die Genehmigung für den Abbauprozess zu erhalten und die Anforderungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu erfüllen.

Umwelt- & Naturschutz im Bergrecht

Das BBergG legt ebenso klare Umweltvorgaben für den Bergbau fest. Nachhaltige Rohstoffgewinnung bedeutet demnach Folgendes:

  • Renaturierungspflichten: Abbauflächen müssen nach Nutzung wiederhergestellt werden.
  • Schutzgebiete & Anwohner: Strenge Vorschriften zum Lärm-, Staub- und Wasserschutz.
  • Bergschadensrecht: Absicherung gegen mögliche Schäden durch den Abbau.

Digitale Lösungen für das Genehmigungsverfahren

Digitale ECM-Systeme erleichtern die Betriebsplanverwaltung, sichern die Einhaltung von Bergverordnungen und automatisieren Workflows. So läuft das Bergrechtliche Bestellwesen effizient, transparent und rechtskonform ab.

Herausforderungen des bergrechtlichen Bestellwesens

Damit wären wir wieder bei der alten Prämisse „Wir arbeiten seit 30 Jahren so“. Sie ist verantwortlich für die erste grundlegende Herausforderung des bergrechtlichen Bestellwesens: nicht mehr zeitgemäße Bestellsysteme, die weit hinter den heutigen Standards liegen. Kurzum: veraltete Systeme, die heute nicht mehr passen, aber viel zu oft in die Schublade: „Was nicht passt, wird halt passend gemacht‘“ gesteckt werden.

Nicht zeitgemäße Bestellsysteme

Je älter das Bestellsystem ist, desto komplizierter die Durchführung der bergrechtlichen Bestellung. Diese Systeme sind entweder komplett papiergebunden, nur teilweise digitalisiert oder oftmals so komplex aufgebaut, dass nicht alle Funktionen ersichtlich oder gezielt einsetzbar sind. In den papierbasierten Bestellprozessen werden die Papiertürme immer höher. In den veralteten und nur teils digitalen Systemen bleibt der Zustand durch fehlende Systemaktualisierungen bestehen, der von der ständigen Gefahr des Bestellsystem-Zusammensturzes begleitet wird. Somit gilt nicht: Besser bei Altbewährtem bleiben. Vor allem dann nicht, wenn die Einhaltung des Bundesberggesetzes (BBergG) so entscheidend ist. Daher ist die Erfüllung des Bergrechts die zweite Herausforderung, die direkt aus der Herausforderung des veralteten Bestellsystems resultiert.

Bergrechtliches Bestellwesen rechtssicher mit digitaler Lösung abbilden

Das bergrechtliche Bestellwesen lässt sich am besten rechtssicher mit einer digitalen Lösung abbilden. So wird Arbeiter:innen eine effiziente Plattform geboten, die unternehmensweit von allen Mobilgeräten abrufbar ist. Mit einer Software, wie beispielsweise der BergBest-Lösung von d.velop, ist ein gesetzeskonformer und digitaler Bestellprozess mit rechts- und revisionssicher Aufbewahrung möglich. Wir erklären nachfolgend Schritt für Schritt den digitalen Bestellprozess.

Digitale Akten: So gelingt die Einführung – inklusive 7 Erfolgsstories

Zukunft des Bergrechts und Digitalisierung

Die Zukunft des Bergrechts wird maßgeblich durch neue Rohstoffanforderungen geprägt, wie beispielsweise den steigenden Bedarf an Lithium und Seltenen Erden, die für die Elektromobilität und digitale Technologien unerlässlich sind. Das Bundesberggesetz (BBergG) wird entsprechend angepasst, um eine nachhaltige und ressourcenschonende Gewinnung dieser Rohstoffe zu gewährleisten.

Automatisierung von Genehmigungsverfahren und Verwaltungsprozessen

Gleichzeitig gewinnt die Digitalisierung in der Industrie immer mehr an Bedeutung: Durch die Automatisierung von Genehmigungsverfahren und und Geschäftsprozessen werden Bergbauunternehmen effizienter und transparenter, was zu einer zügigeren Umsetzung von Projekten und einer besseren Einhaltung der Umweltvorgaben führt.

Digitale Lösung als Grundlage für das rechtskonforme bergrechtliche Bestellwesen

Die veralteten und wenig digitalen Bestellsysteme lassen sich problemlos durch eine digitale Lösung wie „BergBest“ von d.velop ablösen. BergBest bildet zwei zentrale Attribute, die für die Durchführung von bergrechtlichen Bestellungen relevant sind:

  • Personenstamm (Zugehörigkeiten & Qualifikationen)
  • Übersicht über die Bestellungen

Bestellung revisionssicher im DMS ablegen

Die zu bestellende Person wird per Angabe verschiedener Aspekte ausgewählt, die die Berechtigung der Person festlegen. Mit Abschluss der Bestellung wird automatisiert ein Dokument erzeugt, welches im Rahmen einer revisionssicheren Dokumentenarchivierung im Dokumentenmanagement-System d.velop documents in digitalen Akten abgelegt wird. Nach Erhalt einer Unterschrift wird der Status der Bestellung auf „gültig“ gesetzt. Das Unterschreiben kann auch vollkommen digital und rechtssicher per digitaler Unterschrift erfolgen.

Innerhalb der Lösung bleibt ein strukturierter Überblick

Im Laufe der Zeit summieren sich die bergrechtlichen Bestellungen und somit der Personenstamm, aber innerhalb der Lösung bleibt ein strukturierter Überblick vorhanden. Einzelne, aber auch die Gesamtbestellungen, können aufgerufen und/oder bearbeitet werden.

Ansicht Personenstamm Software BergBest von d.velop zur Abbildung des Bundesberggesetz
Ansicht Personenstamm

Person mit einem Klick Person aus laufenden Bestellungen entfernen

Beim Austritt einer Person aus dem bergwirtschaftlichen Unternehmen, die für die Durchführung der Bestellung verantwortlich ist, bietet sich die Massenfunktion an: Per einmaligem Klick ist es möglich, die Person aus allen laufenden Bestellungen zu entfernen und falls gewünscht, durch eine neue Person zu ersetzen. Statusmeldungen in diesen Bestellungen ändern sich umgehend auf „abberufen/ungültig“, während parallel alle bestellten Personen über solche Änderungen in Echtzeit informiert werden. Außerdem werden neue Bestellungen automatisch generiert.

Übersicht bergrechtliche Bestellungen in der BergBest Software | Umsetzung Bundesberggesetz
Übersicht der Bestellungen

Alles in allem wird der bergrechtliche Bestellprozess durch BergBest digital abgebildet und folgt so dem Zeitgeist der Digitalisierung. Strukturen helfen zwei Dinge klar zu vereinen:

  • Den Überblick über die Bestellungen und deren Inhalte zu behalten und
  • die Rahmenbedingungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu erfüllen.

Herausforderungen werden gelöst und bilden die Grundlage für das (weiterhin) sichere und gesetzeskonforme Arbeiten in bergwirtschaftlichen Betrieben.

Bestellprozess per Software effizient, transparent und rechtskonform gestalten

Das bergrechtliche Bestellwesen bleibt trotz Digitalisierung oft eine bürokratische Herausforderung, die durch veraltete Systeme und langwierige Prozesse geprägt ist. Digitale Lösungen wie die „BergBest“-Software von d.velop bieten jedoch einen effektiven Ansatz, um diese Hürden zu überwinden, indem sie den Bestellprozess effizient, transparent und rechtskonform gestalten. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den Anpassungen des Bundesberggesetzes (BBergG) an neue Anforderungen können Unternehmen den Rohstoffabbau sicherer, nachhaltiger und zukunftsfähiger gestalten.

FAQ

Wann greift das Bergrecht?

Das Bergrecht in Deutschland greift, wenn es um die Aufsuchung, Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen geht und regelt dies durch das Bundesberggesetz (BBergG) sowie ergänzende Bergverordnungen und Bergbauvorschriften. Zuständige Bergbehörden wie das Bergamt überwachen die Rechtskonformität, erteilen bergrechtliche Genehmigungen, setzen Arbeitssicherheitsstandards um und berücksichtigen dabei auch Umweltrecht, Naturschutz sowie die Digitalisierung im Bergbau zur Sicherstellung einer effizienten und revisionssicheren Verwaltung.

Was ist der Grundsatz des § 6 BBergG?

Der Grundsatz des § 6 BBergG im Bundesberggesetz (BBergG) regelt die Aufsichtspflicht der Bergbehörde über die Rohstoffgewinnung, indem er sicherstellt, dass der Bergbau gemäß den geltenden Bergbauvorschriften, Verordnungen und Genehmigungsverfahren erfolgt. Ziel ist es, durch eine bergrechtliche Genehmigung, regelmäßige Kontrollen und die Einhaltung von Arbeitssicherheitsstandards sowohl den Schutz von Mensch und Umwelt als auch die Revisionssicherheit im Bergrecht Deutschlands zu gewährleisten.

Wer ist die bergrechtlich verantwortliche Person?

Die bergrechtlich verantwortliche Person ist gemäß Bundesberggesetz (BBergG) die vom Unternehmen benannte und offiziell bergrechtlich bestellte Person, die für die Einhaltung der Bergbauvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit, Rohstoffgewinnung und Bergschadensrecht, verantwortlich ist. Sie überwacht die bergrechtlichen Genehmigungen, stellt sicher, dass alle relevanten Verordnungen und Rechtsvorschriften eingehalten werden, und ist häufig in den Unterschriftsprozess bergbehördlicher Entscheidungen eingebunden.

Wem gehören Bodenschätze in Deutschland?

In Deutschland regelt das Bundesberggesetz (BBergG) die Eigentumsverhältnisse von Bodenschätzen: Während „grundeigene“ Rohstoffe dem Grundstückseigentümer gehören, unterliegen „bergfreie“ Rohstoffe dem Staat und erfordern eine bergrechtliche Genehmigung zur Rohstoffgewinnung. Zusätzlich gelten spezifische Verordnungen und Rechtsvorschriften wie das Bergschadensrecht, die Bergverordnung und Regelungen zur Arbeitssicherheit im Bergbau.