Bergrechtliches Bestellwesen: Definition & digitale Lösung gemäß Bundesberggesetz (BBergG)

Veröffentlicht 28.02.2022

Joshua Herting Online Marketing Manager d.velop

Arbeit im Bergbau

Das bergrechtliche Bestellwesen gestaltet sich trotz des digitalen Zeitalters oft gegenteilig: so gar nicht digital. Die Konsequenz: Bergrechtliche Bestellungen gesetzeskonform, gemäß dem Bundesberggesetz durchzuführen, ist kompliziert und ein langwieriger Prozess. Ganz getreu des Mottos: „Wir arbeiten seit 30 Jahren genau so, warum sollten wir daran etwas ändern?‘“ scheint der Weg zu einer zeitgemäßen und digitalen Lösung lang. Aber warum sind die gängigen Lösungen zu bergrechtlichen Bestellungen so herausfordernd aufgebaut?

Was ist das bergrechtliche Bestellwesen?

Um die Herausforderungen hervorheben zu können, muss vorab eine Frage geklärt werden: Was genau ist überhaupt eine bergrechtliche Bestellung und wie passt diese in den Kontext zum Bundesberggesetz?

Definition Bundesberggesetz – Ziele im Überblick

Das Bundesberggesetz wurde 1980 erlassen (1982 in Kraft getreten) und löste somit die bisherigen landes- und bundesrechtlichen Gesetze, sowie die bis dahin gültigen Landesberggesetze ab. In Summe verfolgt das Bundesberggesetz drei zentrale Ziele:

  1. Die Rohstoffversorgung soll durch einen schonenden Umgang mit Grund und Boden sichergestellt werden.
  2. Die Sicherheit der bergwirtschaftlichen Betriebe und deren Mitarbeiter:innen soll zu jedem
    Zeitpunkt gewährleistet sein.
  3. Gefahren, welche sich aus den Tätigkeiten und Maßnahmen der Unternehmen ergeben, soll
    vorgebeugt werden.

Die Bergrechtliche Bestellung im Überblick

In diesen Zielen des Bundesberggesetzes reiht sich die Thematik der bergrechtlichen Bestellung ein.

Im Allgemeinen handelt es sich bei der bergrechtlichen Bestellung um die Bestellung einer fachkundigen Person.

Im ersten Augenblick klingt diese Definition erst einmal wenig aufschlussreich, auf den zweiten Blick ergibt sie aber durchaus Sinn. Bergwirtschaftliche Betriebe agieren oftmals in zwei Bereichen. Zum einen suchen, gewinnen und bereiten sie Bodenschätze auf, zum anderen errichten und betreiben bergwirtschaftliche Betriebe (unterirdische) Speicheranlagen.

Um die Betriebs- und Arbeitssicherheit sicherstellen zu können (zweites Ziel des Bundesberggesetzes), müssen die Abläufe objektiv überwacht und kontrolliert werden. Dies erfolgt durch die Bergämter, die die Rolle der übergeordneten Aufsichtsbehörden einnehmen. Die bergbehördliche Prüfung umfasst dementsprechend auch den reibungslosen Ablauf und das harmonische Ineinandergreifen der Betriebsvorgänge als eine Voraussetzung der innerbetrieblichen Gefahrenabwehr. Ebenso werden alle Möglichkeiten einer Betriebsgefährdung von außen berücksichtigt.1

Wie die Grafik zeigt, verteilt sich die Aufsicht der Bergämter auf die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Den einzelnen Bergbehörden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeordnet. Für die einzelnen Tätigkeitsbereiche in den jeweiligen bergwirtschaftlichen Betrieben sind geeignete Personen zu bestellen, die die Sicherheit in den Betrieben gewährleisten sollen.

Diese bergrechtliche Bestellung muss den Umfang und die Tätigkeit der notwendigen Person hinreichend beschreiben. Zu erfüllende Kriterien sind folgende:

  • Körperliche Eignung
  • Notwendige Fachkunde
  • Persönliche Zuverlässigkeit

Die Verantwortung kann an weitere Aufsichtspersonen delegiert werden. Ohne die entsprechend definierten Befugnisse ist es der bestellten Person nicht gestattet, das Gelände des Unternehmens zu betreten. Dass die Sicherheit in den bergwirtschaftlichen Betrieben ein hochrelevantes Thema ist, zeigt der Entwicklungsverlauf von Unfällen in den verschiedenen Bergbauzweigen.

Unfälle lassen sich in den einzelnen Bergbauzweigen aufzeigen, in den einen mehr, in den anderen weniger. Nach 2007 haben die Unfälle zunächst nachgelassen, aber ab 2012 punktuell wieder zugenommen. Lässt sich dies auf fehlerhafte oder lückenhafte bergrechtliche Bestellungen zurückführen?

Im Allgemeinen scheint der Kontext des bergrechtlichen Bestellwesens klar zu sein. Der Bestellprozess an sich ist aber um einiges komplizierter. Oder macht man es komplizierter, als es sein müsste? Wir leben doch mitten in der Digitalisierung, richtig?

Herausforderungen des bergrechtlichen Bestellwesens

Aus der Prämisse „Wir arbeiten seit 30 Jahren so“ gestaltet sich nicht selten die erste grundlegende Herausforderung des bergrechtlichen Bestellwesens – nicht mehr zeitgemäße Bestellsysteme, die weit hinter den heutigen Standards liegen. Kurzum: veraltete Systeme, die heute nicht mehr passen, aber viel zu oft in die Schublade: „Was nicht passt, wird halt passend gemacht‘“ gesteckt werden sollen.

Nicht zeitgemäße Bestellsysteme

Je älter das Bestellsystem ist, desto komplizierter die Durchführung der bergrechtlichen Bestellung. Diese Systeme sind entweder komplett papiergebunden, nur teilweise digitalisiert oder oftmals so komplex aufgebaut, dass nicht alle Funktionen ersichtlich oder gezielt einsetzbar sind. In den papierbasierten Bestellprozessen werden die Papiertürme immer höher. In den veralteten und nur teils digitalen Systemen bleibt der Zustand durch fehlende Systemaktualisierungen bestehen, der von der ständigen Gefahr des Bestellsystemzusammensturzes begleitet wird. Somit gilt also nicht: Besser bei Altbewährtem bleiben. Vor allem nicht, wenn die Einhaltung des Bundesberggesetzes (BBergG) so entscheidend ist. Daher ist die Erfüllung des Bergrechts die zweite Herausforderung, die direkt aus der Herausforderung des veralteten Bestellsystems resultiert.

Das bergrechtliche Bestellwesen lässt sich am besten rechtssicher mit einer digitalen Lösung abbilden. So wird Arbeiter:innen eine effiziente Plattform geboten, die unternehmensweit von allen Mobilgeräten abrufbar ist. Mit einer Software, wie beispielsweise der BergBest Lösung von d.velop, ist ein gesetzeskonformer und digitaler Bestellprozess mit rechts- und revisionssicher Aufbewahrung möglich. Wir erklären nachfolgend Schritt für Schritt den digitalen Bestellprozess.

Bergrechtliches Bestellwesen digital und rechtssicher abbilden

Digitale Lösung als Grundlage für das rechtskonforme bergrechtliche Bestellwesen

Die veralteten und wenig digitalen Bestellsysteme lassen sich problemlos durch eine digitale Lösung wie „BergBest“ von d.velop ablösen. BergBest bildet zwei zentrale Attribute, die für die Durchführung von bergrechtlichen Bestellungen relevant sind:

  • Personenstamm (Zugehörigkeiten & Qualifikationen)
  • Übersicht über die Bestellungen

Die zu bestellende Person wird per Angabe verschiedener Aspekte ausgewählt, die die Berechtigung der Person festlegen. Mit Abschluss der Bestellung wird automatisiert ein Dokument erzeugt, welches revisionssicher im Dokumentenmanagement-System d.velop documents abgelegt wird. Nach Erhalt einer Unterschrift wird der Status der Bestellung auf „gültig“ gesetzt. Das Unterschreiben kann auch vollkommen digital und rechtssicher per digitaler Unterschrift erfolgen.

Im Laufe der Zeit summieren sich die bergrechtlichen Bestellungen und somit der Personenstamm, aber innerhalb der Lösung bleibt ein strukturierter Überblick vorhanden. Einzelne, aber auch die Gesamtbestellungen, können aufgerufen und/oder bearbeitet werden.

Ansicht Personenstamm Software BergBest von d.velop zur Abbildung des Bundesberggesetz
Ansicht Personenstamm

Bei dem Austritt einer Person aus dem bergwirtschaftlichen Unternehmen, die für die Durchführung der Bestellung verantwortlich ist, bietet sich die Massenfunktion an: Per einmaligen Klick ist es möglich, die Person aus allen laufenden Bestellungen zu entfernen und falls gewünscht, durch eine neue Person zu ersetzen. Statusmeldungen in diesen Bestellungen ändern sich umgehend auf „abberufen/ungültig“, während parallel alle bestellten Personen über solche Änderungen in Echtzeit informiert werden. Außerdem werden neue Bestellungen automatisch generiert.

Übersicht bergrechtliche Bestellungen in der BergBest Software | Umsetzung Bundesberggesetz
Übersicht der Bestellungen

Alles in allem wird der bergrechtliche Bestellprozess durch BergBest digital abgebildet und folgt so dem Zeitgeist der Digitalisierung. Strukturen helfen zwei Dinge klar zu vereinen:

  • Den Überblick über die Bestellungen und deren Inhalte zu behalten und
  • die Rahmenbedingungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu erfüllen.

Herausforderungen werden gelöst und bilden die Grundlage für das (weiterhin) sichere und gesetzeskonforme Arbeiten in bergwirtschaftlichen Betrieben.

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